Zitierungen von § 5b Gemeindefinanzreformgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5b GemFinRefG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GemFinRefG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achtes Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes
G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1626
Artikel 1 8. GemFinRefGÄndG Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes
... vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3310, 3843)" ersetzt. 2. Die §§ 5a bis 5d werden wie folgt gefasst: „§ 5a Nichtfortschreibungsfähiger Bestandteil ... aus Bundessummen abgeleitet und durch die Länder auf Eins normiert werden. § 5d Übermittlung statistischer Ergebnisse Zur Festsetzung der ...
Artikel 2 8. GemFinRefGÄndG Folgeänderungen anderer Gesetze
... gestrichen und in den Sätzen 1 und 2 wird jeweils die Angabe „§ 5d " durch die Angabe „§ 5c" ersetzt.  ...

Gesetz zur Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 21.11.2016 BGBl. I S. 2613
Artikel 3 KInvFGuaÄndG Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes
... auf Eins normiert werden." 3. § 5c wird aufgehoben. 4. § 5d wird § 5b und in Satz 1 wird die Angabe „§ 5c" durch die Angabe „§ ... 5c" wird durch die Angabe „§ 5a" ersetzt. 6. § 5f wird § 5d ...

Unternehmensteuerreformgesetz 2008
G. v. 14.08.2007 BGBl. I S. 1912; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 20.12.2008 BGBl. I S. 2850
Artikel 11 UStRG 2008 Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes
... Abs. 1 Satz 2" durch die Angabe „§ 1 Satz 3" ersetzt. 3. In § 5d Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und in § 6 Abs. 2 Satz 2 wird jeweils die Angabe „Buchstabe a" ...


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