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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 22.02.2006 aufgehoben

§ 1 - Verordnung über die allgemeinberufliche Ausbildung der Polizeivollzugsbeamten im Bundesgrenzschutz (BGSAusbV k.a.Abk.)

V. v. 25.06.1976 BGBl. I S. 1678; aufgehoben durch Artikel 25 G. v. 19.02.2006 BGBl. I S. 334
Geltung ab 01.07.1976; FNA: 2030-6-15 Beamte
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§ 1 Art und Dauer der allgemeinberuflichen Ausbildung



(1) Die allgemeinberufliche Ausbildung zur Vorbereitung auf die Fachausbildung nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes besteht in der Vermittlung allgemeinberuflichen Wissens durch Unterricht in der Grenzschutzfachschule, der zum Erwerb allgemein anerkannter Bildungsabschlüsse führt.

(2) Der Unterricht wird erteilt

1.
in einem Lehrgang von zwei Studienhalbjahren zur Erlangung des Bildungsstandes, der dem der Fachschulreife entspricht;

2.
in einem Lehrgang von zwei Studienhalbjahren zur Erlangung des Bildungsstandes, der dem der Fachhochschulreife entspricht;

3.
in einem Lehrgang von fünf Studienhalbjahren zur Erlangung des Bildungsstandes, der dem der Hochschulreife entspricht;

4.
zur Vorbereitung auf einen der Lehrgänge nach den Nummern 1 bis 3, zur Sicherung des Lernerfolges oder zur fachtheoretischen Vorbereitung auf die Fachausbildung.

(3) Der Lehrgang nach Absatz 2 Nr. 1 gliedert sich in Fachrichtungen und der Lehrgang nach Absatz 2 Nr. 2 in Fachbereiche.

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Zitierungen von § 1 Verordnung über die allgemeinberufliche Ausbildung der Polizeivollzugsbeamten im Bundesgrenzschutz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 BGSAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGSAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 BGSAusbV Teilnahmevoraussetzungen
... Für die Teilnahme am Lehrgang nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 sind erforderlich 1. das Abschlußzeugnis der ... des Bundesgrenzschutzes. (2) Für die Teilnahme am Lehrgang nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 sind erforderlich 1. das Zeugnis der Fachschulreife oder  ... des Bundesgrenzschutzes. (3) Für die Teilnahme am Lehrgang nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 ist der Nachweis eines Bildungsstandes erforderlich, der dem Abschluß des ... der Nachweis eines Bildungsstandes erforderlich, der dem Abschluß des Lehrgangs nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 entspricht, und die erfolgreiche Teilnahme an einem Zulassungsverfahren. Nähere ...
§ 4 BGSAusbV Beginn des Unterrichts
... wenn dies aus dienstlichen Gründen erforderlich ist. (3) Der Lehrgang nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 kann auch dienstzeitbegleitend während der ersten beiden Jahre der ... Antrag kann bei Nachweis entsprechender Vorbildung der Beamte an den Lehrgängen nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 von einem höheren Studienhalbjahr an teilnehmen. Über den Antrag ...
§ 5 BGSAusbV Antrag auf Teilnahme
... Über den Antrag entscheidet 1. bei den Lehrgängen nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 und 4 der Leiter der Grenzschutzfachschule, an der der Lehrgang durchgeführt ... Lehrgang durchgeführt wird; 2. bei den Lehrgängen nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 und 3 der Schulaufsichtsbeamte des Grenzschutzkommandos oder der Grenzschutzschule, ...
§ 8 BGSAusbV Abschluß der Lehrgänge
... Die Lehrgänge nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 werden mit einer Prüfung abgeschlossen. (2) Der Lehrgang nach ... Nr. 1 bis 3 werden mit einer Prüfung abgeschlossen. (2) Der Lehrgang nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 endet mit einer Leistungsfeststellung am Ende des ...
§ 12 BGSAusbV Zulassung zur Prüfung
... Nachweis über die Teilnahme mindestens am letzten Studienhalbjahr eines Lehrgangs nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3. Außerdem kann ein für die mündliche Prüfung ...
§ 15 BGSAusbV Vorbereitung der schriftlichen Prüfung
...  für die Arbeit im Fach Englisch a) im Lehrgang nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 einen Sprachverständnis-Test (Comprehension Test) entsprechend der Fachrichtung ... entsprechend der Fachrichtung des Lehrgangs; b) im Lehrgang nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 einen Sprachverständnis-Test (Comprehension Test) oder den Text für eine ... entsprechend dem Fachbereich des Lehrgangs; c) im Lehrgang nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 einen Sprachverständnis-Test (Comprehension Test) oder den Text für eine ... für die Arbeit im Fach Mathematik a) im Lehrgang nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 fünf bis sechs Aufgaben aus den Stoffgebieten der jeweiligen Fachrichtung dieses ... der jeweiligen Fachrichtung dieses Lehrgangs; b) im Lehrgang nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 drei bis vier Aufgaben aus den Stoffgebieten des jeweiligen Fachbereichs dieses ... des jeweiligen Fachbereichs dieses Lehrgangs; c) im Lehrgang nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 drei Aufgaben aus den Stoffgebieten dieses Lehrgangs, davon eine als ... Themas; 4. a) für die Arbeit im Lehrgang nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 und 2 ein die Fachrichtung oder den Fachbereich kennzeichnendes Fach; b)  ... kennzeichnendes Fach; b) für die Arbeit im Lehrgang nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 der Fachrichtung Technik zusätzlich Aufgaben im Fach Physik aus den ... Lehrgangs; c) für die Arbeit im Fach Physik im Lehrgang nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 drei physikalische Einzelaufgaben oder die zusammenhängende Darstellung eines ...
§ 16 BGSAusbV Schriftliche Prüfungsarbeiten
... In der schriftlichen Prüfung des Lehrgangs nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 sind folgende Arbeiten anzufertigen: 1. ein deutscher Aufsatz ... (drei Zeitstunden). (2) In der schriftlichen Prüfung des Lehrgangs nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 sind folgende Arbeiten anzufertigen: 1. ein deutscher Aufsatz ... (vier Zeitstunden). (3) In der schriftlichen Prüfung des Lehrgangs nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 sind folgende Arbeiten anzufertigen: 1. ein deutscher Aufsatz ...
§ 18 BGSAusbV Bewertung der schriftlichen Arbeiten
... Bewertung der Prüfungsarbeiten und ihre Begründung in den Lehrgängen nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 und 3 einen weiteren Fachlehrer als Korreferenten. Weichen die Bewertungen des ...
§ 34 BGSAusbV Übergangsregelung
... Die Unterrichtsteilnehmer können den Unterricht in einem der Lehrgänge nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 fortsetzen, die sich an die bisher erreichten Lernziele ...