Die Prüfung findet am Ende des Lehrgangs an der Grenzschutzfachschule statt, an der der Lehrgang durchgeführt wurde. Die Prüfungstermine werden vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses (§
14 Abs. 1 Nr. 1) auf Vorschlag des Leiters der Grenzschutzfachschule festgelegt.