Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 22.02.2006 aufgehoben
§ 31 Verbleib der Prüfungsakten
Die Prüfungsunterlagen verbleiben in der Grenzschutzfachschule. Die während des Lehrgangs angefertigten Klausurarbeiten können nach zwei Jahren, die übrigen Unterlagen mit Ausnahme der Prüfungslisten nach fünf Jahren vernichtet werden. Die Prüfungslisten sind 30 Jahre zu verwahren.
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