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Zitierungen von § 7 Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 EGKTestV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EGKTestV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 EGKTestV Projektorganisation (vom 16.02.2013)
... für Telematik nach Absatz 1 und Entscheidungen im Schlichtungsverfahren nach § 7 sind dem Bundesministerium für Gesundheit unverzüglich vorzulegen. Das ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
V. v. 11.01.2011 BGBl. I S. 39
Artikel 1 3. EGKTestVÄndV Änderung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
... durch die Wörter „für die" ersetzt. 2. Die §§ 2 bis 7 werden wie folgt gefasst: „§ 2 Ziel der Testmaßnahmen (1) ... für Telematik nach Absatz 1 und Entscheidungen im Schlichtungsverfahren nach § 7 sind dem Bundesministerium für Gesundheit unverzüglich vorzulegen. Das Bundesministerium ... oder des Projektausschusses und weitere Sachverständige einladen. § 7 Schlichtungsverfahren (1) Die Gesellschaft für Telematik hat zur ...

Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
V. v. 30.06.2015 BGBl. I S. 1074
Artikel 1 5. EGKTestVÄndV
... § 7 Absatz 2 der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der ...

Verordnung zur Änderung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
V. v. 02.10.2006 BGBl. I S. 2189
Artikel 1 EGKTestVÄndV
... sind, der Industrie ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben." 6. In § 7 werden jeweils die Wörter „Bundesministerium für Gesundheit und Soziale ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
V. v. 08.02.2013 BGBl. I S. 187
Artikel 1 4. EGKTestVÄndV Änderung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
... der beauftragten Gesellschafter oder des Projektausschusses" gestrichen. 2. § 7 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Auf Antrag von mindestens 50 Prozent der ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
V. v. 17.08.2009 BGBl. I S. 2858
Artikel 1 2. EGKTestVÄndV Änderung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
... Festlegungen unverzüglich nach dessen Weisungen zuzuarbeiten." 7. Nach § 7 wird folgender § 7a eingefügt: „§ 7a Schulungsmaßnahmen ...