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§ 2 - Verordnung über Emissionserklärungen (11. BImSchV)
neugefasst durch B. v. 05.03.2007 BGBl. I S. 289; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 09.01.2017 BGBl. I S. 42
Geltung ab 06.05.2004; FNA: 2129-8-11-2 Umweltschutz
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Geltung ab 06.05.2004; FNA: 2129-8-11-2 Umweltschutz
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§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung sind:
- 1.
- Emissionen
die von Anlagen ausgehenden Luftverunreinigungen einschließlich der klimarelevanten Stoffe, - 2.
- Emissionsfaktor
das Verhältnis der Masse der Emissionen zu der Masse der erzeugten oder verarbeiteten Stoffe, der eingesetzten Brenn- oder Rohstoffe oder der Menge der eingesetzten oder umgewandelten Energien, - 3.
- Energie- und Massenbilanzen
die Gegenüberstellungen der eingesetzten Energien und der Brenn- und Arbeitsstoffe mit den umgewandelten Energien, den erzeugten Stoffen, den entstehenden Abfällen sowie den Emissionen, - 4.
- Abgase
die Trägergase mit festen, flüssigen oder gasförmigen Emissionen.
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung von Vorschriften über Emissionserklärungen und Emissionsberichte V. v. 21. Dezember 2006 BGBl. I S. 3392, 2007 BGBl. I S. 195 m.W.v. 29. Dezember 2006
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Frühere Fassungen von § 2 11. BImSchV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 29.12.2006 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung von Vorschriften über Emissionserklärungen und Emissionsberichte vom 21.12.2006 BGBl. I S. 3392 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 2 11. BImSchV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 11. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
11. BImSchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung von Vorschriften über Emissionserklärungen und Emissionsberichte
V. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3392, 2007 BGBl. I S. 195
Artikel 1 BImSchV11uaÄndV Änderung der Verordnung über Emissionserklärungen und Emissionsberichte (vom 01.03.2007)
... 2 werden die Wörter oder ein Emissionsbericht" gestrichen. 4. § 2 wird wie folgt geändert: a) Nummer 1 wird aufgehoben. b) Die ...
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