(1) Tiere und Waren der in Anlage
2 Spalte 1 genannten Arten oder Verwendungszwecke dürfen nur in Transportmitteln oder -behältnissen innergemeinschaftlich verbracht oder eingeführt werden, die den dort für sie in Spalte 2 genannten Anforderungen entsprechen.
(2) Geflügel, Bruteier von Geflügel, Papageien und Sittiche dürfen nur in Transportbehältnissen innergemeinschaftlich verbracht oder eingeführt werden, die ausschließlich Tiere oder Bruteier derselben Art enthalten, demselben Verwendungszweck dienen und im Falle von Geflügel und Bruteiern aus demselben Betrieb stammen.
§ 23 BmTierSSchV Sonderbestimmungen für den Handel mit bestimmten Drittländern ... und Waren aus Andorra, Norwegen, San Marino oder den Färöer Inseln die §§ 6 , 8 bis 11, 13 bis 14 und 18 bis 21 entsprechend. (2) Abweichend von den §§ ... §§ 22, 25 bis 27 und 30 bis 32 gelten für die Einfuhr von Fischen aus Island § 6 Abs. 1 und die §§ 8, 11, 14 und 18 bis 21 entsprechend. (3) Für die ... Waren nach Andorra, Norwegen, San Marino oder den Färöer Inseln gelten die §§ 6 , 8 Abs. 1 und 4 sowie die §§ 9a bis 12, 14, 15, 18 und 21 entsprechend. (4) ... 18 und 21 entsprechend. (4) Für die Ausfuhr von Fischen nach Island gelten § 6 Abs. 1, § 8 Abs. 1 und 4 sowie die §§ 11, 14, 18 und 21 entsprechend. ...
§ 41 BmTierSSchV Ordnungswidrigkeiten (vom 13.12.2024) ... nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, 2. entgegen § 6 oder § 8 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit § 23 Absatz 1, 2, 3 oder Absatz 4, ...
V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576
Artikel 1 4. TierSeuchRÄndV Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung ... „nach § 17h des Tierseuchengesetzes" durch die Wörter „nach § 6 Absatz 1 Nummer 21 in Verbindung mit Nummer 3 Buchstabe a, Nummer 11 Buchstabe a oder c, Nummer ... richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, 2. entgegen § 6 oder § 8 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit § 23 Absatz 1, 2, 3 oder Absatz 4, ...