§ 21 Sonstige Maßnahmen
(1) Stellt die zuständige Behörde fest, dass Tiere oder Waren aus einem anderen Mitgliedstaat aus anderen als den in
§ 20 genannten Gründen nicht den tierseuchenrechtlichen Vorschriften entsprechen, so kann sie deren Rücksendung anordnen, wenn
- 1.
- der Verfügungsberechtigte nachgewiesen hat, dass der Herkunftsmitgliedstaat dies zulässt, und
- 2.
- andere von der Rücksendung betroffene Mitgliedstaaten benachrichtigt worden sind.
(2) Kann ein Mangel durch eine schriftliche oder elektronische Stellungnahme der für den Herkunftsort der betroffenen Sendung zuständigen Behörde geheilt werden, so ist der Verfügungsberechtigte vor Anordnung der Rücksendung unter Setzung einer angemessenen Frist zur Beibringung dieser Stellungnahme aufzufordern.
(3) Die Rücksendung von Tieren und Waren, die nach einem anderen Mitgliedstaat verbracht und dort aus tierseuchenrechtlichen Gründen beanstandet worden sind, bedarf der Genehmigung.
(4) Tiere und Waren, die in einem anderen Mitgliedstaat aus tierseuchenrechtlichen Gründen beanstandet worden sind, dürfen durch das Inland nach einem anderen Mitgliedstaat nur verbracht werden, wenn der Verfügungsberechtigte die zuständige Behörde des bei der Rücksendung erstberührten Landes zuvor unterrichtet hat.
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interne Verweise§ 23 BmTierSSchV Sonderbestimmungen für den Handel mit bestimmten Drittländern ... San Marino oder den Färöer Inseln die §§ 6, 8 bis 11, 13 bis 14 und 18 bis 21 entsprechend. (2) Abweichend von den §§ 22, 25 bis 27 und 30 bis 32 gelten ... die Einfuhr von Fischen aus Island § 6 Abs. 1 und die §§ 8, 11, 14 und 18 bis 21 entsprechend. (3) Für die Ausfuhr von Tieren und Waren nach Andorra, Norwegen, ... Inseln gelten die §§ 6, 8 Abs. 1 und 4 sowie die §§ 9a bis 12, 14, 15, 18 und 21 entsprechend. (4) Für die Ausfuhr von Fischen nach Island gelten § 6 Abs. 1, ... nach Island gelten § 6 Abs. 1, § 8 Abs. 1 und 4 sowie die §§ 11, 14, 18 und 21 entsprechend. (5) Abweichend von § 37 gelten für die Durchfuhr von Tieren ...
§ 38 BmTierSSchV Tiere ... §§ 8, 9, 13a, 19 Abs. 1, die §§ 20 bis 22, 24, 25 Abs. 1 und 5, §§ 26 bis 35 und 37 sind nicht anzuwenden 1. ...
§ 39 BmTierSSchV Waren (vom 01.01.2015) ... Die §§ 8, 9, 10a, 19 Abs. 2, die §§ 20 bis 22, § 23 Satz 1, die §§ 24 bis 27, 30, 31 und 37 sind nicht anzuwenden auf ... werden. (2) Die §§ 8, 9, 10a, 19 Abs. 2, die §§ 20 und 21 sind nicht anzuwenden auf 1. erlegte Tierkörper von Klauentieren, Einhufern, ...
§ 41 BmTierSSchV Ordnungswidrigkeiten (vom 13.12.2024) ... Anordnung nach § 20 Satz 1, auch in Verbindung mit § 23 Absatz 1 oder Absatz 2, oder § 21 Absatz 1 , auch in Verbindung mit § 23 Absatz 1, 2, 3 oder Absatz 4, zuwiderhandelt. (2) ... 1, § 10a Absatz 1 Satz 2, § 13a Absatz 2, auch in Verbindung mit § 23 Absatz 1, § 21 Absatz 3 , auch in Verbindung mit § 23 Absatz 1 oder Absatz 2, § 22 Absatz 3, auch in Verbindung ... 4. ohne Genehmigung nach § 9 Satz 1, auch in Verbindung mit § 23 Absatz 1, § 21 Absatz 3 , auch in Verbindung mit § 23 Absatz 3 oder Absatz 4, § 24, auch in Verbindung mit § ... Absatz 2 Satz 1 oder § 15 Absatz 1, jeweils auch in Verbindung mit § 23 Absatz 3, oder § 21 Absatz 4 , auch in Verbindung mit § 23 Absatz 1, 2, 3 oder Absatz 4, ein Tier, eine Ware oder ein ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576
Artikel 1 4. TierSeuchRÄndV Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung ... nach § 20 Satz 1, auch in Verbindung mit § 23 Absatz 1 oder Absatz 2, oder § 21 Absatz 1, auch in Verbindung mit § 23 Absatz 1, 2, 3 oder Absatz 4, zuwiderhandelt. ... § 10a Absatz 1 Satz 2, § 13a Absatz 2, auch in Verbindung mit § 23 Absatz 1, § 21 Absatz 3, auch in Verbindung mit § 23 Absatz 1 oder Absatz 2, § 22 Absatz 3, auch in ... 4. ohne Genehmigung nach § 9 Satz 1, auch in Verbindung mit § 23 Absatz 1, § 21 Absatz 3, auch in Verbindung mit § 23 Absatz 3 oder Absatz 4, § 24, auch in Verbindung ... 2 Satz 1 oder § 15 Absatz 1, jeweils auch in Verbindung mit § 23 Absatz 3, oder § 21 Absatz 4, auch in Verbindung mit § 23 Absatz 1, 2, 3 oder Absatz 4, ein Tier, eine Ware oder ...
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