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§ 36a - Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV)
neugefasst durch B. v. 06.04.2005 BGBl. I S. 997; zuletzt geändert durch Artikel 139 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Geltung ab 01.01.1993; FNA: 7831-10 Tierseuchenbekämpfung
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Geltung ab 01.01.1993; FNA: 7831-10 Tierseuchenbekämpfung
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§ 36a Verbringen eingeführter Waren in Lager in Freizonen, Freilager und Zolllager
§ 36a wird in 4 Vorschriften zitiert
(1) Eingeführte Waren dürfen in ein Lager in einer Freizone, ein Freilager oder ein Zolllager nur eingelagert werden, wenn der Verfügungsberechtigte vorher erklärt hat, ob die Waren in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden sollen oder ob es sich um eine andere, gegebenenfalls noch festzulegende, endgültige Bestimmung handelt.
(2) Das Verbringen der Waren in die Lager hat unter zollamtlicher Überwachung in Form des Zollverschlusses zu erfolgen.
(3) Waren, die nicht den Anforderungen an die Einfuhr entsprechen, dürfen in ein Lager in einer Freizone, ein Freilager oder ein Zolllager nur eingelagert werden, wenn das Lager von der zuständigen Behörde zu diesem Zweck zugelassen worden ist.
(4) Ein Lager nach Absatz 3 darf nur zugelassen werden, wenn
- 1.
- die Anforderungen nach Artikel 12 Abs. 4 Buchstabe b erster, zweiter, vierter und fünfter Anstrich der Richtlinie 97/78/EG in der jeweils geltenden Fassung erfüllt sind und
- 2.
- die Bestimmungen nach Artikel 12 Abs. 4 Buchstabe b dritter Anstrich und Abs. 5 zweiter, dritter und vierter Anstrich der Richtlinie 97/78/EG in der jeweils geltenden Fassung eingehalten werden.
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Zitierungen von § 36a BmTierSSchV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 36a BmTierSSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BmTierSSchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 16 BmTierSSchV Bekanntgabe der Zulassungen (vom 01.01.2015)
... Abs. 3, 2. Betrieben nach § 15 Abs. 2 und 4 und 3. Lagern nach § 36a Abs. 4 sowie die Rücknahme oder den Widerruf von Zulassungen mit. Dieses gibt die ...
§ 37 BmTierSSchV Anforderungen an die Durchfuhr (vom 01.01.2015)
... Durchfuhr nur in einem Lager in einer Freizone, einem Freilager oder einem Zolllager nach § 36a zwischengelagert werden. Sie dürfen dort nur 1. räumlich getrennt von zur ...
§ 41 BmTierSSchV Ordnungswidrigkeiten (vom 07.05.2016)
... 13 Absatz 3, § 15 Absatz 2 oder Absatz 4, § 20 Satz 2, § 35 Absatz 2 oder § 36a Absatz 4 verbundenen vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt, 11. entgegen § 13 ... § 23 Absatz 5, eine Ware oder einen Gegenstand befördert, 20. entgegen § 36a Absatz 3 eine Ware einlagert, 21. entgegen § 37 Absatz 6 eine Ware zwischenlagert, ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576
Artikel 1 4. TierSeuchRÄndV Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung
... 13 Absatz 3, § 15 Absatz 2 oder Absatz 4, § 20 Satz 2, § 35 Absatz 2 oder § 36a Absatz 4 verbundenen vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt, 11. entgegen § 13 ... 23 Absatz 5, eine Ware oder einen Gegenstand befördert, 20. entgegen § 36a Absatz 3 eine Ware einlagert, 21. entgegen § 37 Absatz 6 eine Ware ...
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