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Anlage 9a - Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV)
neugefasst durch B. v. 06.04.2005 BGBl. I S. 997; zuletzt geändert durch Artikel 139 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Geltung ab 01.01.1993; FNA: 7831-10 Tierseuchenbekämpfung
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Geltung ab 01.01.1993; FNA: 7831-10 Tierseuchenbekämpfung
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Anlage 9a (zu § 22 Abs. 2, §§ 23a, 26 und 27 Abs. 4) Einfuhr von Gegenständen nach unionsrechtlich festgelegten Anforderungen
Art, Verwendungszweck | Rechtsgrundlage zur Auflistung von Drittländern |
1 | 2 |
1. Heu, Stroh | Artikel 19 der Richtlinie 97/78/EG in der jeweils geltenden Fassung |
Text in der Fassung des Artikels 5 Verordnung zur Anpassung lebensmittelhygiene- und tierseuchenrechtlicher Vorschriften an den Vertrag von Lissabon und zur Änderung nebenstrafrechtlicher Bestimmungen in Produktverordnungen V. v. 14. Juli 2010 BGBl. I S. 929 m.W.v. 22. Juli 2010
Frühere Fassungen von Anlage 9a BmTierSSchV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 22.07.2010 | Artikel 5 Verordnung zur Anpassung lebensmittelhygiene- und tierseuchenrechtlicher Vorschriften an den Vertrag von Lissabon und zur Änderung nebenstrafrechtlicher Bestimmungen in Produktverordnungen vom 14.07.2010 BGBl. I S. 929 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 9a BmTierSSchV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 9a BmTierSSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BmTierSSchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 22 BmTierSSchV Genehmigungsfreie Einfuhr (vom 01.01.2015)
... Rahmen oder unter Beachtung dieser Beschränkung zulässig. (2) Die in Anlage 9a Spalte 1 genannten Gegenstände dürfen aus Drittländern oder bestimmten Teilen von ...
§ 23a BmTierSSchV Sonderbestimmungen für die Einfuhr von in Drittländern zurückgewiesenen Sendungen (vom 22.07.2010)
... sind, oder b) Anlage 9 Abschnitt II oder 2. Gegenstände nach Anlage 9a mit Ursprung in der Europäischen Union, Andorra, Norwegen, San Marino oder den ...
§ 26 BmTierSSchV Einfuhr über bestimmte Überwachungsstellen (vom 07.05.2016)
... sind, oder b) Anlage 9 Abschnitt II oder 2. Gegenständen nach Anlage 9a ist nur über Zollstellen mit zugeordneten Grenzkontrollstellen zulässig, die ...
§ 27 BmTierSSchV Einfuhruntersuchung (vom 01.01.2015)
... (4) Die Absätze 1 und 2 gelten für die Einfuhr von Gegenständen nach Anlage 9a mit der Maßgabe entsprechend, dass lediglich eine Dokumentenprüfung und eine ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Neunte Verordnung zur Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung
V. v. 27.03.2006 BGBl. I S. 579
Artikel 1 9. BmTierSSchVÄndV Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung
... sind, oder b) Anlage 9 Abschnitt II oder 2. Gegenstände nach Anlage 9a mit Ursprung in der Europäischen Gemeinschaft, Andorra, Norwegen, San Marino ... sind, oder b) Anlage 9 Abschnitt II oder 2. Gegenständen nach Anlage 9a ist nur über Zollstellen mit zugeordneten Grenzkontrollstellen zulässig, die ...
Verordnung zur Anpassung lebensmittelhygiene- und tierseuchenrechtlicher Vorschriften an den Vertrag von Lissabon und zur Änderung nebenstrafrechtlicher Bestimmungen in Produktverordnungen
V. v. 14.07.2010 BGBl. I S. 929
Artikel 5 LMHuaÄndV Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung
... b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Die in Anlage 9a Spalte 1 genannten Gegenstände dürfen aus Drittländern oder bestimmten Teilen von ... Verbraucherschutz im Bundesanzeiger bekannt gemacht hat." 13. In Anlage 3, 9 und 9a wird jeweils in der Überschrift das Wort „gemeinschaftsrechtlich" durch das Wort ...
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