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Anlage 13 - Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV)
neugefasst durch B. v. 06.04.2005 BGBl. I S. 997; zuletzt geändert durch Artikel 139 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Geltung ab 01.01.1993; FNA: 7831-10 Tierseuchenbekämpfung
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Geltung ab 01.01.1993; FNA: 7831-10 Tierseuchenbekämpfung
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Anlage 13 (zu § 37 Abs. 1 Satz 2) Waren, deren Durchfuhr bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ohne Genehmigung zulässig ist
Anlage 13 wird in 2 Vorschriften zitiert
Art, Verwendungszweck | Voraussetzungen |
1 | 2 |
1. Eizellen, Embryonen und Samen von Klauentieren und Pferden | Das Transportbehältnis muss sauber, desinfiziert und verschließbar sein. |
2. Bruteier | 1. Das Transportbehältnis muss a) erstmalig benutzt und sauber sein oder b) aus Plastikmaterial, Metall oder anderem entsprechend desinfizierbarem Material bestehen sowie sauber und desinfiziert sein. 2. Das Transportmittel und -behältnis muss so beschaffen sein, dass Teile beschädigter Bruteier während der Beförderung nicht herausfallen können. |
3. Eier und Sperma von Fischen | Das Transportmittel oder -behältnis muss sauber und so beschaffen sein, dass Wasser während der Beförderung nicht austreten kann. |
4. Ausgelassene Fette, die zum menschlichen Verzehr bestimmt sind | Das Transportbehältnis muss sauber und flüssigkeitsdicht sein. |
Zitierungen von Anlage 13 BmTierSSchV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 13 BmTierSSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BmTierSSchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 37 BmTierSSchV Anforderungen an die Durchfuhr (vom 01.01.2015)
... nach Buchstabe b im Bundesanzeiger bekannt gemacht hat, oder 2. Waren der in Anlage 13 Spalte 1 genannten Arten oder Verwendungszwecke, wenn sie a) die dort für sie in ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Neunte Verordnung zur Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung
V. v. 27.03.2006 BGBl. I S. 579
Artikel 1 9. BmTierSSchVÄndV Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung
... trägt, sofern es sich um eine mehrseitige Bescheinigung handelt". 33. Anlage 13 wird wie folgt geändert: a) Nummer 1 wird gestrichen. b) Die ...
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