Tools:
Update via:
§ 1a - Ausführungsverordnung zum Chemiewaffenübereinkommen (CWÜV)
V. v. 20.11.1996 BGBl. I S. 1794; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 06.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 74
Geltung ab 27.11.1996, abweichend siehe § 15; FNA: 188-59-1 Durchführung völkerrechtlicher und zwischenstaatlicher Vereinbarungen
|
Geltung ab 27.11.1996, abweichend siehe § 15; FNA: 188-59-1 Durchführung völkerrechtlicher und zwischenstaatlicher Vereinbarungen
|
§ 1a Verbote für Chemikalien der Liste 2
§ 1a wird in 2 Vorschriften zitiert
Es ist verboten, Chemikalien der in Anhang 1 zu dieser Verordnung aufgeführten Liste 2
- 1.
- aus einem Nichtvertragsstaat einzuführen,
- 2.
- in einen Nichtvertragsstaat auszuführen oder
- 3.
- als Deutscher entsprechende Handlungen nach der Nummer 1 oder 2 im Ausland vorzunehmen.
Zitierungen von § 1a CWÜV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1a CWÜV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
CWÜV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 9 CWÜV Ausnahmen für geringe Konzentrationen (vom 08.03.2024)
... der Liste 1 einen Anteil von weniger als 1 vom Hundert einer Mischung bilden. (2) § 1a findet keine Anwendung, wenn Chemikalien 1. der Liste 2 Nummer 1 bis 3 einen Anteil von ... einen Anteil von 30 vom Hundert oder weniger einer Mischung bilden. (4) Die §§ 1a , 2 und 6 finden keine Anwendung, wenn Chemikalien der Listen 2 oder 3 in als Verbrauchsgüter ...
§ 13 CWÜV Straftaten (vom 08.03.2024)
... 2 im Inland oder als Deutscher im Ausland eine Einrichtung errichtet, 2a. entgegen § 1a Nummer 1 oder 2 eine Chemikalie einführt oder ausführt oder als Deutscher entsprechende ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3770/a172141.htm