Tools:
Update via:
Zitierungen von § 16 LuftVO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 LuftVO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LuftVO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 LuftVO Anwendung der Flugregeln
... Der Betrieb eines Luftfahrzeugs richtet sich nach den Allgemeinen Regeln (§§ 6 bis 27a), die Führung eines Luftfahrzeugs während des Flugs zusätzlich nach den ...
§ 43 LuftVO Ordnungswidrigkeiten (vom 23.11.2006)
... 19b. entgegen § 15a den Luftraum nutzt; 20. ohne Erlaubnis nach § 16 Abs. 1 den Luftraum nutzt, der Vorschrift des § 16 Abs. 2 zuwiderhandelt oder gegen die ... 20. ohne Erlaubnis nach § 16 Abs. 1 den Luftraum nutzt, der Vorschrift des § 16 Abs. 2 zuwiderhandelt oder gegen die Auflage einer ihm nach § 16 Abs. 1 erteilten Erlaubnis ... der Vorschrift des § 16 Abs. 2 zuwiderhandelt oder gegen die Auflage einer ihm nach § 16 Abs. 1 erteilten Erlaubnis verstößt; 21. entgegen § 16a Abs. 1 eine ...
Zitat in folgenden Normen
Sechste Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
V. v. 19.08.2010 BGBl. I S. 1224
Anhang 6. LuftKostVÄndV zu Artikel 1 Nummer 6
... Abs. 2 LuftVO) 60 EUR 16. Erlaubnis nach § 16 LuftVO a) allgemein 30 bis 500 EUR b) ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Ordnung und anderer Vorschriften des Luftverkehrs
V. v. 18.01.2010 BGBl. I S. 11
Artikel 1 LuftVOuaÄndV Änderung der Luftverkehrs-Ordnung
... von ballonartigen Leuchtkörpern verbieten, bleiben unberührt." 2. § 16 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Nummer 3 wird wie folgt gefasst: ...
Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes
G. v. 08.05.2012 BGBl. I S. 1032
Artikel 3 14. LuftVGÄndG Änderung der Luftverkehrs-Ordnung
... „Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen ist verboten,". 2. § 16 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Nummer 7 wird wie folgt gefasst: ...
Zweite Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an den Betrieb der Luftfahrzeuge
V. v. 17.11.2006 BGBl. I S. 2644
Artikel 1 2. LuftfrAnfBetrLuftfÄndV Änderung der Luftverkehrs-Ordnung
... „§ 15a Verbotene Nutzung des Luftraums". c) Die Angabe zu § 16 wird wie folgt gefasst: „§ 16 Erlaubnisbedürftige Nutzung des ... c) Die Angabe zu § 16 wird wie folgt gefasst: „§ 16 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums". 2. § 6 wird wie folgt ... die Angabe „§ 10 Abs. 1 Nr. 2" ersetzt. 4. Die §§ 15 und 16 werden durch die folgenden §§ 15, 15a und 16 ersetzt: „§ 15 ... 4. Die §§ 15 und 16 werden durch die folgenden §§ 15, 15a und 16 ersetzt: „§ 15 Erlaubnisbedürftige Außenstarts und ... keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen. § 16 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums (1) Die folgenden Arten der Nutzung des ... zuwiderhandelt;". b) In Nummer 19a werden die Wörter „oder § 16 Abs. 3a Satz 2" gestrichen. c) Nach Nummer 19a wird folgende Nummer 19b ... d) Nummer 20 wird wie folgt gefasst: „20. ohne Erlaubnis nach § 16 Abs. 1 den Luftraum nutzt, der Vorschrift des § 16 Abs. 2 zuwiderhandelt oder gegen die ... „20. ohne Erlaubnis nach § 16 Abs. 1 den Luftraum nutzt, der Vorschrift des § 16 Abs. 2 zuwiderhandelt oder gegen die Auflage einer ihm nach § 16 Abs. 1 erteilten Erlaubnis ... der Vorschrift des § 16 Abs. 2 zuwiderhandelt oder gegen die Auflage einer ihm nach § 16 Abs. 1 erteilten Erlaubnis verstößt;". 9. Die Anlage 2 (zu § 21 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3772/v53054.htm