Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2006 aufgehoben

§ 11a - Heizölkennzeichnungsverordnung (HeizölkennzV)

V. v. 27.07.1993 BGBl. I S. 1384; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1534
Geltung ab 06.08.1993; FNA: 612-14-21 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 11a Andere Mineralöle als Gasöle


§ 11a wird in 1 Vorschrift zitiert

Für andere Mineralöle als Gasöle, die zum Verheizen bestimmt sind und nach dem Steuersatz des § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes versteuert werden sollen, gelten die §§ 1 bis 11 sinngemäß.

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Zitierungen von § 11a HeizölkennzV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11a HeizölkennzV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HeizölkennzV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 12 HeizölkennzV Ordnungswidrigkeiten
... der Absätze 1 und 2 gelten auch für andere Mineralöle im Sinne des § 11a ...


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