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Änderung § 1 Einführungsgesetz zur Strafprozeßordnung vom 25.04.2006

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

§ 1 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 25.04.2006 geltenden Fassung
§ 1 n.F. (neue Fassung)
in der am 25.04.2006 geltenden Fassung
durch Artikel 67 G v 19.04.2006 BGBl. I 866
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 1


(Text neue Fassung)

§ 1 (aufgehoben)


vorherige Änderung

Die Strafprozeßordnung tritt im ganzen Umfang des Reichs gleichzeitig mit dem Gerichtsverfassungsgesetz in Kraft.



 
 

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