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§ 1 - Berufskrankheiten-Verordnung (BKV)

V. v. 31.10.1997 BGBl. I S. 2623; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 29.06.2021 BGBl. I S. 2245
Geltung ab 01.12.1997; FNA: 860-7-2 Sozialgesetzbuch
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§ 1 Berufskrankheiten



Berufskrankheiten sind die in der Anlage 1 bezeichneten Krankheiten, die Versicherte infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch begründenden Tätigkeit erleiden.





 

Frühere Fassungen von § 1 BKV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2009Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung
vom 11.06.2009 BGBl. I S. 1273

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 BKV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 BKV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BKV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248; zuletzt geändert durch Artikel 4c G. v. 23.03.2022 BGBl. I S. 482
Artikel 24 7. SGBIVuaÄndG Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung
... 2017 (BGBl. I S. 2299) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 1 wird folgende Überschrift vorangestellt: „Abschnitt 1 Allgemeine ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung
V. v. 11.06.2009 BGBl. I S. 1273
Artikel 1 2. BKVÄndV Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung
... (BGBl. I S. 3541) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 wird das Wort „Anlage" durch die Angabe „Anlage 1" ersetzt. 2. ...