Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Synopse aller Änderungen der BKV am 01.01.2021

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Januar 2021 durch Artikel 24 des 7. SGBIVuaÄndG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der BKV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

BKV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2021 geltenden Fassung
BKV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 24 G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248, 2112

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Eingangsformel
(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 1 Berufskrankheiten
§ 2 Erweiterter Versicherungsschutz in Unternehmen der Seefahrt
§ 3 Maßnahmen gegen Berufskrankheiten, Übergangsleistung
§ 4 Mitwirkung der für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen
§ 5 Gebühren
§ 6 Rückwirkung
§ 7 (aufgehoben)
§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlußformel
Anlage 1
Anlage 2 Berufskrankheit Nummer 4114 Verursachungswahrscheinlichkeit in Prozent
(Text neue Fassung)

Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
   
§ 1 Berufskrankheiten
    § 2 Erweiterter Versicherungsschutz in Unternehmen der Seefahrt
    § 3 Maßnahmen gegen Berufskrankheiten, Übergangsleistung
    § 4 Mitwirkung der für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen
    § 5 Gebühren
    § 6 Rückwirkung
Abschnitt 2 Ärztlicher Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten
   
§ 7 Aufgaben
    § 8 Mitglieder
    § 9 Durchführung der Aufgaben
    § 10 Geschäftsstelle
    § 11 Geschäftsordnung
Abschnitt 3 Übergangsrecht
    § 12 Überprüfung früherer Bescheide
    § 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
    Schlußformel
    Anlage 1
    Anlage 2 Berufskrankheit Nummer 4114 Verursachungswahrscheinlichkeit in Prozent
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 7 (aufgehoben)




§ 7 Aufgaben


vorherige Änderung nächste Änderung

 


Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (Sachverständigenbeirat) ist ein wissenschaftliches Gremium, das das Bundesministerium bei der Prüfung der medizinischen Erkenntnisse zur Bezeichnung neuer und zur Erarbeitung wissenschaftlicher Stellungnahmen zu bestehenden Berufskrankheiten unterstützt.

vorherige Änderung nächste Änderung

§ 8 (neu)




§ 8 Mitglieder


vorherige Änderung nächste Änderung

 


(1) Der Sachverständigenbeirat besteht in der Regel aus zwölf Mitgliedern, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die Dauer von fünf Jahren berufen werden. Dem Sachverständigenbeirat sollen angehören:

1. acht Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer, insbesondere der Fachrichtung Arbeitsmedizin oder Epidemiologie,

2. zwei Staatliche Gewerbeärztinnen oder Staatliche Gewerbeärzte und

3. zwei Ärztinnen oder Ärzte aus dem betriebs- oder werksärztlichen Bereich.

(2) Die Mitgliedschaft im Sachverständigenbeirat ist ein persönliches Ehrenamt, das keine Stellvertretung zulässt. Der Name und die hauptamtliche Funktion der Mitglieder werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht.

(3) Die Mitglieder sind unabhängig und nicht an Weisungen gebunden; sie sind nur ihrem Gewissen verantwortlich und zu unparteiischer Erfüllung ihrer Aufgaben sowie zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie sind auch nach Beendigung ihrer Mitgliedschaft verpflichtet, über die ihnen dabei bekannt gewordenen Angelegenheiten, insbesondere über den Inhalt und den Verlauf der Beratungen, Verschwiegenheit zu wahren.

(4) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist berechtigt, Mitglieder aus sachlichen Gründen oder wenn die persönlichen Voraussetzungen der Berufung entfallen sind, abzuberufen. Die Mitglieder können jederzeit aus eigenem Entschluss die Mitgliedschaft beenden.

vorherige Änderung nächste Änderung

§ 9 (neu)




§ 9 Durchführung der Aufgaben


vorherige Änderung nächste Änderung

 


(1) Zur Durchführung seiner Aufgaben tritt der Sachverständigenbeirat zu Sitzungen zusammen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nimmt an den Sitzungen teil. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.

(2) Zu den Sitzungen können ständige Berater sowie externe Sachverständige und Gäste hinzugezogen werden. Für ständige Berater gilt § 8 Absatz 2 und 3, für externe Sachverständige und Gäste gilt § 8 Absatz 3 entsprechend.

(3) Die Beratungsthemen, die aktuell vom Sachverständigenbeirat geprüft werden, werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht.

(4) Der Sachverständigenbeirat gibt als Ergebnis seiner Beratungen Empfehlungen für neue oder Stellungnahmen zu bestehenden Berufskrankheiten entsprechend dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand ab. Gibt der Sachverständigenbeirat keine Empfehlung oder Stellungnahme ab, wird ein Abschlussvermerk erstellt. Die Empfehlungen und Stellungnahmen enthalten eine ausführliche wissenschaftliche Begründung, die Abschlussvermerke eine Zusammenfassung der wissenschaftlichen Entscheidungsgründe.

(5) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt die Empfehlungen und Stellungnahmen des Sachverständigenbeirats bekannt; die Abschlussvermerke werden veröffentlicht. Die vorbereitenden, intern erstellten Beratungsunterlagen des Sachverständigenbeirats sind vertraulich.

vorherige Änderung nächste Änderung

§ 10 (neu)




§ 10 Geschäftsstelle


vorherige Änderung nächste Änderung

 


(1) 1 Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin führt die Geschäfte des Sachverständigenbeirats. 2 Sie unterstützt die Arbeit des Sachverständigenbeirats wissenschaftlich und organisatorisch.

(2) 1 Zur wissenschaftlichen Unterstützung kann der Sachverständigenbeirat die Geschäftsstelle insbesondere beauftragen, zu einzelnen Beratungsthemen systematische Reviews oder Literaturrecherchen durchzuführen. 2 Außerdem unterstützt die Geschäftsstelle die Sachverständigen bei der Erstellung von wissenschaftlichen Empfehlungen und Stellungnahmen.

(3) Zur organisatorischen Unterstützung verwaltet die Geschäftsstelle insbesondere die Beratungsunterlagen und erstellt die Ergebnisniederschriften der einzelnen Sitzungen.

vorherige Änderung nächste Änderung

§ 11 (neu)




§ 11 Geschäftsordnung


vorherige Änderung nächste Änderung

 


(1) Der Sachverständigenbeirat gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bedarf und veröffentlicht wird.

(2) In der Geschäftsordnung werden insbesondere die Einzelheiten über den Vorsitz und die organisatorische Durchführung der Sitzungen, die Bildung von Arbeitsgruppen sowie die Hinzuziehung externer Sachverständiger geregelt.

vorherige Änderung nächste Änderung

§ 12 (neu)




§ 12 Überprüfung früherer Bescheide


vorherige Änderung nächste Änderung

 


Bescheide, in denen eine Krankheit nach Nummer 1315, 2101, 2104, 2108 bis 2110, 4301, 4302 oder 5101 der Anlage 1 von einem Unfallversicherungsträger vor dem 1. Januar 2021 nur deshalb nicht als Berufskrankheit anerkannt worden ist, weil die Versicherten die verrichtete gefährdende Tätigkeit nicht unterlassen haben, werden von den Unfallversicherungsträgern von Amts wegen überprüft, wenn die Bescheide nach dem 1. Januar 1997 erlassen worden sind.

Anlage 1



Nr. | Krankheiten

1 | Durch chemische Einwirkungen verursachte Krank-
heiten

11 | Metalle und Metalloide

1101 | Erkrankungen durch Blei oder seine Verbindungen

1102 | Erkrankungen durch Quecksilber oder seine Verbin-
dungen

1103 | Erkrankungen durch Chrom oder seine Verbindungen

1104 | Erkrankungen durch Cadmium oder seine Verbindungen

1105 | Erkrankungen durch Mangan oder seine Verbindungen

1106 | Erkrankungen durch Thallium oder seine Verbindungen

1107 | Erkrankungen durch Vanadium oder seine Verbindungen

1108 | Erkrankungen durch Arsen oder seine Verbindungen

1109 | Erkrankungen durch Phosphor oder seine anorgani-
schen Verbindungen

1110 | Erkrankungen durch Beryllium oder seine Verbindungen

12 | Erstickungsgase

1201 | Erkrankungen durch Kohlenmonoxid

1202 | Erkrankungen durch Schwefelwasserstoff

13 | Lösemittel, Schädlingsbekämpfungsmittel
(Pestizide) und sonstige chemische Stoffe

1301 | Schleimhautveränderungen, Krebs oder andere Neu-
bildungen der Harnwege durch aromatische Amine

1302 | Erkrankungen durch Halogenkohlenwasserstoffe

1303 | Erkrankungen durch Benzol, seine Homologe oder
durch Styrol

1304 | Erkrankungen durch Nitro- oder Aminoverbindungen
des Benzols oder seiner Homologe oder ihrer Abkömm-
linge

1305 | Erkrankungen durch Schwefelkohlenstoff

1306 | Erkrankungen durch Methylalkohol (Methanol)

1307 | Erkrankungen durch organische Phosphorverbindungen

1308 | Erkrankungen durch Fluor oder seine Verbindungen

1309 | Erkrankungen durch Salpetersäureester

1310 | Erkrankungen durch halogenierte Alkyl-, Aryl- oder
Alkylaryloxide

1311 | Erkrankungen durch halogenierte Alkyl-, Aryl- oder
Alkylarylsulfide

1312 | Erkrankungen der Zähne durch Säuren

1313 | Hornhautschädigungen des Auges durch Benzochinon

1314 | Erkrankungen durch para-tertiär-Butylphenol

vorherige Änderung nächste Änderung

1315 | Erkrankungen durch Isocyanate, die zur Unterlassung
aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entste-
hung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben
der Krankheit ursächlich waren oder sein können




1315 | Erkrankungen durch Isocyanate

1316 | Erkrankungen der Leber durch Dimethylformamid

1317 | Polyneuropathie oder Enzephalopathie durch organi-
sche Lösungsmittel oder deren Gemische

1318 | Erkrankungen des Blutes, des blutbilden-
den und des lymphatischen Systems
durch Benzol

1319 | Larynxkarzinom durch intensive und
mehrjährige Exposition gegenüber
schwefelsäurehaltigen Aerosolen

| Zu den Nummern 1101 bis 1110, 1201 und 1202, 1303
bis 1309 und 1315:
Ausgenommen sind Hauterkrankungen. Diese gelten als
Krankheiten im Sinne dieser Anlage nur insoweit, als sie
Erscheinungen einer Allgemeinerkrankung sind, die
durch Aufnahme der schädigenden Stoffe in den Körper
verursacht werden, oder gemäß Nummer 5101 zu ent-
schädigen sind.

1320 | Chronisch-myeloische oder chronisch-lym-
phatische Leukämie durch 1,3-Butadien
bei Nachweis der Einwirkung einer kumula-
tiven Dosis von mindestens 180 Butadien-
Jahren (ppm x Jahre)

1321 | Schleimhautveränderungen, Krebs oder
andere Neubildungen der Harnwege durch
polyzyklische aromatische Kohlenwasser-
stoffe bei Nachweis der Einwirkung ei-
ner kumulativen Dosis von mindestens
80 Benzo(a)pyren-Jahren [(µg/m³) x Jah-
re]

2 | Durch physikalische Einwirkungen verursachte
Krankheiten

21 | Mechanische Einwirkungen

vorherige Änderung nächste Änderung

2101 | Erkrankungen der Sehnenscheiden oder des Sehnen-
gleitgewebes sowie der Sehnen- oder Muskelansätze,
die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben,
die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das
Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder
sein können




2101 | Schwere oder wiederholt rückfällige Erkrankungen der Sehnenscheiden oder des Sehnen-
gleitgewebes sowie der Sehnen- oder Muskelansätze

2102 | Meniskusschäden nach mehrjährigen andauernden oder
häufig wiederkehrenden, die Kniegelenke überdurch-
schnittlich belastenden Tätigkeiten

2103 | Erkrankungen durch Erschütterung bei Arbeit mit Druck-
luftwerkzeugen oder gleichartig wirkenden Werkzeugen
oder Maschinen

vorherige Änderung nächste Änderung

2104 | Vibrationsbedingte Durchblutungsstörungen an den
Händen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten ge-
zwungen haben, die für die Entstehung, die Ver-
schlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit
ursächlich waren oder sein können




2104 | Vibrationsbedingte Durchblutungsstörungen an den
Händen


2105 | Chronische Erkrankungen der Schleimbeutel durch
ständigen Druck

2106 | Druckschädigung der Nerven

2107 | Abrißbrüche der Wirbelfortsätze

vorherige Änderung nächste Änderung

2108 | Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lenden-
wirbelsäule durch langjähriges Heben oder Tragen
schwerer Lasten oder durch langjährige Tätigkeiten in
extremer Rumpfbeugehaltung, die zur Unterlassung aller
Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung,
die Verschlimmerung
oder das Wiederaufleben der
Krankheit ursächlich waren oder sein können


2109 | Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Halswirbel-
säule durch langjähriges Tragen schwerer Lasten auf der
Schulter, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwun-
gen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung
oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren
oder sein können


2110 | Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lenden-
wirbelsäule durch langjährige, vorwiegend vertikale
Einwirkung von Ganzkörperschwingungen im Sitzen, die
zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben,
die für die Entstehung, die Verschlimmerung
oder das
Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder
sein können




2108 | Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lenden-
wirbelsäule durch langjähriges Heben oder Tragen
schwerer Lasten oder durch langjährige Tätigkeiten in
extremer Rumpfbeugehaltung, die zu chronischen oder chronisch-rezidivierenden Beschwerden und Funktionseinschränkungen (der Lendenwirbelsäule) geführt haben

2109 | Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Halswirbel-
säule durch langjähriges Tragen schwerer Lasten auf der
Schulter, die zu chronischen oder chronisch-rezidivierenden Beschwerden und Funktionseinschränkungen (der Halswirbelsäule) geführt haben

2110 | Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lenden-
wirbelsäule durch langjährige, vorwiegend vertikale
Einwirkung von Ganzkörperschwingungen im Sitzen, die zu chronischen oder chronisch-rezidivierenden Beschwerden und Funktionseinschränkungen (der Lendenwirbelsäule) geführt haben

2111 | Erhöhte Zahnabrasionen durch mehrjährige quarzstaub-
belastende Tätigkeit

2112 | Gonarthrose durch eine Tätigkeit im
Knien oder vergleichbare Kniebelastung
mit einer kumulativen Einwirkungsdauer
während des Arbeitslebens von mindes-
tens 13.000 Stunden und einer Mindest-
einwirkungsdauer von insgesamt einer
Stunde pro Schicht

2113 | Druckschädigung des Nervus medianus
im Carpaltunnel (Carpaltunnel-Syndrom)
durch repetitive manuelle Tätigkeiten mit
Beugung und Streckung der Handgelen-
ke, durch erhöhten Kraftaufwand der
Hände oder durch Hand-Arm-Schwin-
gungen

2114 | Gefäßschädigung der Hand durch stoß-
artige Krafteinwirkung (Hypothenar-Ham-
mer-Syndrom und Thenar-Hammer-Syn-
drom)

2115 | Fokale Dystonie als Erkrankung des zen-
tralen Nervensystems bei Instrumental-
musikern durch feinmotorische Tätigkeit
hoher Intensität

22 | Druckluft

2201 | Erkrankungen durch Arbeit in Druckluft

23 | Lärm

2301 | Lärmschwerhörigkeit

24 | Strahlen

2401 | Grauer Star durch Wärmestrahlung

2402 | Erkrankungen durch ionisierende Strahlen

3 | Durch Infektionserreger oder Parasiten verursachte
Krankheiten sowie Tropenkrankheiten

3101 | Infektionskrankheiten, wenn der Versicherte im Ge-
sundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem
Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der
Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders aus-
gesetzt war

3102 | Von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheiten

3103 | Wurmkrankheiten der Bergleute, verursacht durch
Ankylostoma duodenale oder Strongyloides stercoralis

3104 | Tropenkrankheiten, Fleckfieber

4 | Erkrankungen der Atemwege und der Lungen, des
Rippenfells und Bauchfells und der Eierstöcke

41 | Erkrankungen durch anorganische Stäube

4101 | Quarzstaublungenerkrankung (Silikose)

4102 | Quarzstaublungenerkrankung in Verbindung mit aktiver
Lungentuberkulose (Siliko-Tuberkulose)

4103 | Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) oder durch
Asbeststaub verursachte Erkrankungen der Pleura

4104 | Lungenkrebs, Kehlkopfkrebs oder Eierstockkrebs
- in Verbindung mit Asbeststaublungenerkrankung
(Asbestose)
- in Verbindung mit durch Asbeststaub verursachter
Erkrankung der Pleura oder
- bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Asbest-
faserstaub-Dosis am Arbeitsplatz von mindestens
25 Faserjahren {25 x 106 [(Fasern/m³) x Jahre]}

4105 | Durch Asbest verursachtes Mesotheliom des Rippen-
fells, des Bauchfells oder des Perikards

4106 | Erkrankungen der tieferen Atemwege und der Lungen
durch Aluminium oder seine Verbindungen

4107 | Erkrankungen an Lungenfibrose durch Metallstäube bei
der Herstellung oder Verarbeitung von Hartmetallen

4108 | Erkrankungen der tieferen Atemwege und der Lungen
durch Thomasmehl (Thomasphosphat)

4109 | Bösartige Neubildungen der Atemwege und der Lungen
durch Nickel oder seine Verbindungen

4110 | Bösartige Neubildungen der Atemwege und der Lungen
durch Kokereirohgase

4111 | Chronische obstruktive Bronchitis oder Emphysem
von Bergleuten unter Tage im Steinkohlebergbau bei
Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis von
in der Regel 100 Feinstaubjahren [(mg/m³) x Jahre]

4112 | Lungenkrebs durch die Einwirkung von kristallinem
Siliziumdioxid (SiO2) bei nachgewiesener
Quarzstaublungenerkrankung
(Silikose oder Siliko-Tuberkulose)

4113 | Lungenkrebs oder Kehlkopfkrebs durch polyzyklische aroma-
tische Kohlenwasserstoffe bei Nachweis
der Einwirkung einer kumulativen Dosis
von mindestens 100 Benzo[a]pyren-Jah-
ren [(µg/m³) x Jahre]

4114 | Lungenkrebs durch das Zusammenwir-
ken von Asbestfaserstaub und polyzykli-
schen aromatischen Kohlenwasserstof-
fen bei Nachweis der Einwirkung einer
kumulativen Dosis, die einer Verursa-
chungswahrscheinlichkeit von mindes-
tens 50 Prozent nach der Anlage 2 ent-
spricht

4115 | Lungenfibrose durch extreme und lang-
jährige Einwirkung von Schweißrauchen
und Schweißgasen - (Siderofibrose)

42 | Erkrankungen durch organische Stäube

4201 | Exogen-allergische Alveolitis

4202 | Erkrankungen der tieferen Atemwege und der Lungen
durch Rohbaumwoll-, Rohflachs- oder Rohhanfstaub
(Byssinose)

4203 | Adenokarzinome der Nasenhaupt- und Nasenneben-
höhlen durch Stäube von Eichen- oder Buchenholz

43 | Obstruktive Atemwegserkrankungen

vorherige Änderung nächste Änderung

4301 | Durch allergisierende Stoffe verursachte obstruktive
Atemwegserkrankungen (einschließlich Rhinopathie),
die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben,
die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das
Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder
sein können


4302 | Durch chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe
verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen, die
zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die
für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das
Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder
sein können




4301 | Durch allergisierende Stoffe verursachte obstruktive
Atemwegserkrankungen (einschließlich Rhinopathie)

4302 | Durch chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe
verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen

5 | Hautkrankheiten

vorherige Änderung

5101 | Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen,
die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben,
die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das
Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder
sein können




5101 | Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen

5102 | Hautkrebs oder zur Krebsbildung neigende Hautver-
änderungen durch Ruß, Rohparaffin, Teer, Anthrazen,
Pech oder ähnliche Stoffe

5103 | Plattenepithelkarzinome oder multiple
aktinische Keratosen der Haut durch
natürliche UV-Strahlung

6 | Krankheiten sonstiger Ursache

6101 | Augenzittern der Bergleute