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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.04.2016 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung
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§ 10 - Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Archivdienst des Bundes (LAP-hDArchivV k.a.Abk.)
V. v. 13.06.2002 BGBl. I S. 1843; aufgehoben durch § 25 V. v. 13.07.2016 BGBl. I S. 1775
Geltung ab 20.06.2002; FNA: 2030-7-21-1 Beamte
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Geltung ab 20.06.2002; FNA: 2030-7-21-1 Beamte
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§ 10 Gegenstand der praktischen Ausbildung
Die praktische Ausbildung erstreckt sich auf folgende Ausbildungsfächer:
- 1.
- Einführung in Aufgaben, Organisation und Struktur der Bestände des Bundesarchivs oder des Geheimen Staatsarchivs - Preußischer Kulturbesitz,
- 2.
- Schriftgutverwaltung,
- 3.
- Übernahme von Schriftgut, Bewertung und Erschließung sowie Klassifikation von Archivgut einschließlich Findbucherstellung,
- 4.
- Auskunfts- und Gutachtertätigkeit,
- 5.
- Benutzungsdienst, Bestandserhaltung einschließlich Magazindienst und
- 6.
- Übungen zur archivalischen Quellenkunde einschließlich audiovisueller Überlieferungen.
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