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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 28.02.2007 aufgehoben

§ 19 - Fahrzeugregisterverordnung (FRV)

V. v. 20.10.1987 BGBl. I S. 2305; zuletzt geändert durch Artikel 98 G. v. 21.06.2005 BGBl. I S. 1818; aufgehoben durch Artikel 12 V. v. 25.04.2006 BGBl. I 988
Geltung ab 29.10.1987; FNA: 9232-9 Zulassung zum Straßenverkehr
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§ 19 (Änderungen von Vorschriften)






 

Zitierungen von § 19 FRV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 FRV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FRV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 FRV Übermittlungen der Zulassungsbehörde und des Kraftfahrt-Bundesamtes an die für die Durchführung des Bundesleistungsgesetzes und des Verkehrssicherstellungsgesetzes zuständigen Stellen
... und für die Zwecke des Verkehrssicherstellungsgesetzes den nach § 19 dieses Gesetzes bestimmten Behörden sowie für Zwecke des Katastrophenschutzes den nach ... Behörden sowie für die Zwecke des Verkehrssicherstellungsgesetzes den nach § 19 dieses Gesetzes bestimmten Behörden sowie für Zwecke des Katastrophenschutzes den nach ...
§ 21 FRV Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... Verkündung in Kraft, soweit im folgenden nichts anderes bestimmt ist. (2) § 19 Nr. 1 und 2 tritt am 1. Juli 1988, § 19 Nr. 3 tritt am 1. September 1988 in Kraft.  ... nichts anderes bestimmt ist. (2) § 19 Nr. 1 und 2 tritt am 1. Juli 1988, § 19 Nr. 3 tritt am 1. September 1988 in Kraft. (3) § 23 Abs. 1 Satz 4, die ...