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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 21.07.2013 aufgehoben
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§ 11 - Derivateverordnung (DerivateV)
V. v. 06.02.2004 BGBl. I S. 153; aufgehoben durch § 41 V. v. 16.07.2013 BGBl. I S. 2463
Geltung ab 13.02.2004; FNA: 7612-2-1 Investmentwesen
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Geltung ab 13.02.2004; FNA: 7612-2-1 Investmentwesen
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§ 11 Quantitative Vorgaben
1Bei Ermittlung des potenziellen Risikobetrags für das Marktrisiko ist
- 1.
- anzunehmen, dass die zum Geschäftsschluss im Sondervermögen befindlichen Finanzinstrumente oder Finanzinstrumentsgruppen weitere 20 Arbeitstage im Sondervermögen gehalten werden, und
- 2.
- ein einseitiges Prognoseintervall mit einem Wahrscheinlichkeitsniveau in Höhe von 99 Prozent sowie
- 3.
- ein effektiver historischer Beobachtungszeitraum von mindestens einem Jahr zugrunde zu legen.
Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Derivateverordnung V. v. 28. Juni 2011 BGBl. I S. 1278 m.W.v. 1. Juli 2011
Frühere Fassungen von § 11 DerivateV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.07.2011 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Derivateverordnung vom 28.06.2011 BGBl. I S. 1278 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 11 DerivateV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 DerivateV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DerivateV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 6 DerivateV Grundlagen und Abgrenzung (vom 01.07.2011)
... Hebelwirkung herangezogen werden; hierbei ist der qualifizierte Ansatz nach den §§ 8 bis 14 oder der einfache Ansatz nach den §§ 15 bis 17d zu verwenden. Die ...
§ 10 DerivateV Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko (vom 01.07.2011)
... der Ermittlung der risikobeschreibenden Kennzahlen die quantitativen Größen nach § 11 zugrunde gelegt, mindestens die Risikofaktoren nach § 12 erfasst und die qualitativen ...
§ 13 DerivateV Qualitative Anforderungen (vom 01.07.2011)
... Verfahren übereinstimmen; zulässig sind nur Abweichungen von den in den §§ 11 und 12 Abs. 3 Satz 2 vorgeschriebenen quantitativen Vorgaben. (3) Die ...
§ 14 DerivateV Prognosegüte (vom 01.07.2011)
... zu unterrichten. Die Anzeige hat auch die zugrunde gelegten Parameter nach § 11 Satz 1 Nummer 2 und 3 in Verbindung mit § 11 Satz 3 und 4 zu umfassen. ... auch die zugrunde gelegten Parameter nach § 11 Satz 1 Nummer 2 und 3 in Verbindung mit § 11 Satz 3 und 4 zu umfassen. Übersteigt die Zahl der Ausnahmen ein nicht angemessenes ...
§ 28a DerivateV Angaben im Verkaufsprospekt (vom 01.07.2011)
... darzustellen. (2) Sofern der qualifizierte Ansatz nach den §§ 8 bis 14 genutzt wird, muss der Verkaufsprospekt Angaben zu der erwarteten Hebelwirkung sowie den ...
§ 28b DerivateV Angaben im Jahresbericht (vom 01.07.2011)
... darzustellen. (2) Sofern der qualifizierte Ansatz nach den §§ 8 bis 14 genutzt wird, sind die für das Sondervermögen im Geschäftsjahr ermittelten ... muss auch Angaben zu dem verwendeten Risikomodell nach § 10 und den Parametern nach § 11 enthalten. Im Jahresbericht ist auch die im Geschäftsjahr genutzte Hebelwirkung ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Derivateverordnung
V. v. 28.06.2011 BGBl. I S. 1278
Artikel 1 1. DerivateVÄndV Änderung der Derivateverordnung
... Hebelwirkung herangezogen werden; hierbei ist der qualifizierte Ansatz nach den §§ 8 bis 14 oder der einfache Ansatz nach den §§ 15 bis 17d zu verwenden. Die Methode ist in ... sind, kann die Bundesanstalt geeignete Maßnahmen veranlassen." 11. § 11 wird wie folgt geändert: a) Im einleitenden Satzteil wird das Wort ... zu unterrichten. Die Anzeige hat auch die zugrunde gelegten Parameter nach § 11 Satz 1 Nummer 2 und 3 in Verbindung mit § 11 Satz 3 und 4 zu umfassen. Übersteigt die ... auch die zugrunde gelegten Parameter nach § 11 Satz 1 Nummer 2 und 3 in Verbindung mit § 11 Satz 3 und 4 zu umfassen. Übersteigt die Zahl der Ausnahmen ein nicht angemessenes Niveau, ... darzustellen. (2) Sofern der qualifizierte Ansatz nach den §§ 8 bis 14 genutzt wird, muss der Verkaufsprospekt Angaben zu der erwarteten Hebelwirkung sowie den ... darzustellen. (2) Sofern der qualifizierte Ansatz nach den §§ 8 bis 14 genutzt wird, sind die für das Sondervermögen im Geschäftsjahr ermittelten ... muss auch Angaben zu dem verwendeten Risikomodell nach § 10 und den Parametern nach § 11 enthalten. Im Jahresbericht ist auch die im Geschäftsjahr genutzte Hebelwirkung anzugeben. ...
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