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Zitierungen von § 17a DerivateV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17a DerivateV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DerivateV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 6 DerivateV Grundlagen und Abgrenzung (vom 01.07.2011)
... Ansatz nach den §§ 8 bis 14 oder der einfache Ansatz nach den §§ 15 bis 17d zu verwenden. Die Methode ist in eigener Verantwortung auf Basis der Analyse des ...
§ 16 DerivateV Anrechnungsbetrag für das Marktrisiko (vom 01.07.2011)
... zu ermitteln. Des Weiteren hat sie mögliche Absicherungsgeschäfte nach § 17a zu identifizieren. Hierzu werden zunächst die Anrechnungsbeträge zwischen ... zwischen marktgegenläufigen Derivaten entsprechend den Vorgaben nach § 17a verrechnet. Der resultierende Anrechnungsbetrag der einzelnen Derivate kann des Weiteren ... resultierende Anrechnungsbetrag der einzelnen Derivate kann des Weiteren entsprechend § 17a mit den Marktwerten entsprechender nichtderivativer Vermögensgegenstände nach den ... und derivativen Komponenten nach den Absätzen 7 bis 9, die nicht in Verrechnungen nach § 17a einbezogen wurden, 2. der Anrechnungsbeträge, die aus Verrechnungen nach § ... einbezogen wurden, 2. der Anrechnungsbeträge, die aus Verrechnungen nach § 17a resultieren, und 3. der Anrechnungsbeträge aus Wertpapierdarlehens- und ...
§ 17b DerivateV Absicherungen bei Zinsderivaten (vom 01.07.2011)
... Zur Verrechnung von Zinsderivaten nach § 17a Absatz 2 sind die Zinsderivate entsprechend der restlichen Zinsbindungsfristen der zugrunde ...
§ 20 DerivateV Verwendung des einfachen Ansatzes (vom 01.07.2011)
... Aussteller des jeweiligen Basiswerts zuzurechnen. Sind die Voraussetzungen des § 17a Absatz 1 Satz 5 Nummer 1 bis 4 Buchstabe a erfüllt, können Derivate, deren ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3824/v171903.htm