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§ 7 - Bilanzkontrollkosten-Umlageverordnung (BilKoUmV)
V. v. 09.05.2005 BGBl. I S. 1259; zuletzt geändert durch Artikel 25 G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1534
Geltung ab 13.05.2005; FNA: 7610-15-5 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Geltung ab 13.05.2005; FNA: 7610-15-5 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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§ 7 Mindest- und Höchstumlagebetrag
Unbeschadet des § 6 beträgt der Umlagebetrag mindestens 250 Euro.
Text in der Fassung des Artikels 25 Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) G. v. 3. Juni 2021 BGBl. I S. 1534 m.W.v. 1. Juli 2021
Frühere Fassungen von § 7 BilKoUmV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.07.2021 | Artikel 25 Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) vom 03.06.2021 BGBl. I S. 1534 |
aktuell vorher | 29.11.2007 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Bilanzkontrollkosten-Umlageverordnung vom 21.11.2007 BGBl. I S. 2606 |
aktuell | vor 29.11.2007 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 7 BilKoUmV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 BilKoUmV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BilKoUmV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 6 BilKoUmV Bemessung des Umlagebetrags (vom 29.11.2007)
... Markt zugelassen sind. Der Umlagebetrag bemisst sich vorbehaltlich der Regelungen des § 7 nach dem Verhältnis der Höhe der Börsenumsätze des einzelnen Umlagepflichtigen ...
§ 9 BilKoUmV Festsetzung der Umlagevorauszahlung (vom 29.11.2007)
... des letzten abgelaufenen Umlagejahres nach Maßgabe der §§ 6 und 7 zu ermitteln. (4) Die nach Absatz 1 festgesetzte Umlagevorauszahlung wird nach der ... nach Absatz 2. Die umzulegenden Kosten sind nach Maßgabe des Absatzes 3 zu verteilen. § 7 ist hierbei auf die Summe der Vorauszahlungsbeträge eines Vorauszahlungspflichtigen nach ...
§ 14 BilKoUmV Übergangsbestimmungen (vom 01.07.2021)
... ist erstmals auf die Umlageerhebung für das Umlagejahr 2016 anzuwenden. (4) § 7 in der ab dem 1. Juli 2021 geltenden Fassung ist erstmals auf die Umlagefestsetzung sowie ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1534
Artikel 25 FISG Änderung der Bilanzkontrollkosten-Umlageverordnung
... 2015 (BGBl. I S. 2029) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 7 werden die Wörter „und höchstens 40.000 Euro" gestrichen. 2. Dem ... 2. Dem § 14 wird folgender Absatz 4 angefügt: „(4) § 7 in der ab dem 1. Juli 2021 geltenden Fassung ist erstmals auf die Umlagefestsetzung sowie ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Bilanzkontrollkosten-Umlageverordnung
V. v. 21.11.2007 BGBl. I S. 2606
Artikel 1 2. BilKoUmVÄndV
... oder geregelten" durch das Wort regulierten" ersetzt. 2. In § 7 wird die Angabe 15 000 Euro" durch die Angabe 40 000 Euro" ersetzt. ...
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