Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben

§ 8 - Hopfen-Umstellungsbeihilfeverordnung (HopfUBeihV k.a.Abk.)

§ 8 Muster, Vordrucke



Für den nach § 3 Abs. 1 einzureichenden Umstellungsplan, den Beihilfeantrag nach § 4, den Antrag auf Gewährung einer Anzahlung nach § 5 Abs. 1 Satz 2 sowie den nach § 5 Abs. 3 vorgesehenen Nachweis kann das Land Muster bekanntgeben oder Vordrucke bereithalten. Soweit Muster bekanntgegeben oder Vordrucke bereitgehalten werden, sind diese zu verwenden.



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