3. Teil - Mitteilungsverordnung (MV)

neugefasst durch B. v. 14.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 14
Geltung ab 01.01.1994; FNA: 610-1-8 Allgemeines Steuerrecht
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3. Teil Unterrichtung des Betroffenen
§ 11 (aufgehoben)
§ 12 (aufgehoben)

3. Teil Unterrichtung des Betroffenen

§ 11 (aufgehoben)


§ 11 hat 1 frühere Fassung und wird in 3 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 2 Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung V. v. 18. November 2020 BGBl. I S. 2449 m.W.v. 1. Januar 2025

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§ 12 (aufgehoben)


§ 12 hat 1 frühere Fassung und wird in 3 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 2 Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung V. v. 18. November 2020 BGBl. I S. 2449 m.W.v. 1. Januar 2025



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