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Synopse aller Änderungen der MV am 01.01.2025

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Januar 2025 durch Artikel 2 der 5. MVÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der MV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

MV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2025 geltenden Fassung
MV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2025 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 22.09.2021 BGBl. I S. 4386

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Eingangsformel
1. Teil Allgemeine Vorschriften
    § 1 Grundsätze
    § 2 Allgemeine Zahlungsmitteilungen
    § 3 Honorare der Rundfunkanstalten
    § 4 Wegfall oder Einschränkung einer steuerlichen Vergünstigung
    § 4a Ordnungsgelder nach § 335 des Handelsgesetzbuchs
    § 5 Ausgleichs- und Abfindungszahlungen nach dem Flurbereinigungsgesetz
    § 6 Gewerberechtliche Erlaubnisse und Gestattungen
    § 7 Ausnahmen von der Mitteilungspflicht über Zahlungen
2. Teil Mitteilungen
    § 8 Form, Inhalt und Zeitpunkt der Mitteilungen
    § 9 (aufgehoben)
    § 10 (aufgehoben)
3. Teil Unterrichtung des Betroffenen
    § 11 (aufgehoben)
    § 12 (aufgehoben)
4. Teil Anwendungsbestimmung
    § 13 Anwendungszeitpunkt
    § 13a (aufgehoben)
(Text alte Fassung)

    § 14 (aufgehoben)
(Text neue Fassung)

 
    § 15 (aufgehoben)
    Schlußformel
(heute geltende Fassung) 

§ 14 (aufgehoben)