Zitierungen von § 4a MV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4a MV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 MV Form, Inhalt und Zeitpunkt der Mitteilungen (vom 01.01.2025)
... zu übermitteln. (3) Mitteilungen nach den §§ 2 bis 6 für das Kalenderjahr 2024 sind bis 2. März 2026 elektronisch zu übermitteln. ... für die elektronische Übermittlung von Mitteilungen nach den §§ 2 bis 6 für die Kalenderjahre 2024 und 2025 bei der mitteilungspflichtigen Stelle am 2. ... Soweit die mitteilungspflichtige Stelle Mitteilungen nach den §§ 2 bis 6 nicht elektronisch übermitteln kann, weil sie die nach dem amtlich vorgeschriebenen ... des Widerrufs mit Wirkung für die Zukunft gestatten, Mitteilungen nach den §§ 2 bis 6 für die Kalenderjahre ab 2024 nach amtlich vorgeschriebenem Formular an die oberste ...
§ 13 MV Anwendungszeitpunkt (vom 01.01.2025)
... 8 bis 12 in der am 31. Dezember 2024 geltenden Fassung weiter anzuwenden. (2) § 4a in der am 1. Januar 2025 geltenden Fassung ist erstmals ab 1. Januar 2027 anzuwenden; bis 31. ... Januar 2025 geltenden Fassung ist erstmals ab 1. Januar 2027 anzuwenden; bis 31. Dezember 2026 ist § 4a in der am 31. Dezember 2024 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden. Wenn die technischen ... Wenn die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Anwendung von § 4a in der am 1. Januar 2025 geltenden Fassung bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorliegen, ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Siebte Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung
V. v. 25.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 364
Artikel 1 7. MVÄndV Änderung der Mitteilungsverordnung
... ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 Absatz 3 wird aufgehoben. 2. § 4a wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ... 8 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Mitteilungen nach den §§ 2 bis 6 für das Kalenderjahr 2024 sind bis 2. März 2026 elektronisch zu übermitteln. ... für die elektronische Übermittlung von Mitteilungen nach den §§ 2 bis 6 für die Kalenderjahre 2024 und 2025 bei der mitteilungspflichtigen Stelle am 2. ... 2027 verlängern. Soweit die mitteilungspflichtige Stelle Mitteilungen nach den §§ 2 bis 6 nicht elektronisch übermitteln kann, weil sie die nach dem amtlich vorgeschriebenen ... des Widerrufs mit Wirkung für die Zukunft gestatten, Mitteilungen nach den §§ 2 bis 6 für die Kalenderjahre ab 2024 nach amtlich vorgeschriebenem Formular an die oberste ... wird Absatz 1. b) Folgender Absatz 2 wird angefügt: „(2) § 4a in der am 1. Januar 2025 geltenden Fassung ist erstmals ab 1. Januar 2027 anzuwenden; bis 31. ... Januar 2025 geltenden Fassung ist erstmals ab 1. Januar 2027 anzuwenden; bis 31. Dezember 2026 ist § 4a in der am 31. Dezember 2024 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden. Wenn die technischen und ... anzuwenden. Wenn die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Anwendung von § 4a in der am 1. Januar 2025 geltenden Fassung bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorliegen, ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung
V. v. 12.01.2021 BGBl. I S. 67
Artikel 1 4. MVÄndV Änderung der Mitteilungsverordnung
... 2020 (BGBl. I S. 2449) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4a wird wie folgt gefasst: „§ 4a Ordnungsgelder nach § 335 des ...
Artikel 2 4. MVÄndV Weitere Änderung der Mitteilungsverordnung
... sind." b) In Satz 3 wird die Angabe „und 2" gestrichen. 2. § 4a wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird aufgehoben. b) Der ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed