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Anlage 1 - Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV)

V. v. 23.01.2002 BGBl. I S. 554; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 17.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 192
Geltung ab 01.08.2002; FNA: 860-7-4 Sozialgesetzbuch
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Anlage 1 Unfallanzeige



Unfallanzeige (BGBl. 2016 I S. 3098)






 

Frühere Fassungen von Anlage 1 UVAV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.10.2023Artikel 2 Verordnung zur Neuregelung der Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung
vom 17.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 192
aktuell vorher 01.07.2017Artikel 1 Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung-Änderungsverordnung (UVAV-ÄndV)
vom 22.12.2016 BGBl. I S. 3097
aktuellvor 01.07.2017früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 1 UVAV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 UVAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UVAV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 UVAV Anzeige von Unfällen (vom 01.07.2017)
... Unfälle von Versicherten sind auf einem Vordruck nach dem Muster der Anlage 1 anzuzeigen. (2) Unfälle von Kindern, von Schülerinnen und Schülern sowie ...
§ 4 UVAV Gestaltung der Vordrucke, Erläuterungen, Hinweise (vom 08.11.2006)
... Bundesministerium für Arbeit und Soziales für jeden Vordruck nach dem Muster der Anlagen 1 bis 4 bundeseinheitliche Erläuterungen erstellen. (3) Die anzeigepflichtigen ...
 
Zitat in folgenden Normen

Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV)
Artikel 1 V. v. 17.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 192; zuletzt geändert durch Artikel 67 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 7 UVAV Übergangsregelung
... Siebten Buches Sozialgesetzbuch bis zum 31. Dezember 2027 auf den Vordrucken nach dem Muster der Anlagen 1 bis 4 oder nach § 5 der Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung vom 23. Januar 2002 (BGBl. I S. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung-Änderungsverordnung (UVAV-ÄndV)
V. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3097
Artikel 1 UVAV-ÄndV Änderung der Verordnung über die Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung
...  (1) Unfälle von Versicherten sind auf einem Vordruck nach dem Muster der Anlage 1 anzuzeigen. (2) Unfälle von Kindern, von Schülerinnen und Schülern ... wie das für die Anzeige vorgesehene Formular enthält." 4. Die Anlagen 1 bis 4 werden wie folgt gefasst: „Anlage 1 Unfallanzeige  ... 4. Die Anlagen 1 bis 4 werden wie folgt gefasst: „Anlage 1 Unfallanzeige  ...

Verordnung zur Neuregelung der Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung
V. v. 17.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 192
Artikel 2 UVAVEV Änderung der Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung
... Übermittlung der Daten durch eine Anzeige nach Satz 1 entbehrlich." 2. Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) In Ziffer 7 werden nach der Angabe „☐ ...