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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2023 aufgehoben
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Anlage 1 - Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV)
V. v. 23.01.2002 BGBl. I S. 554; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 17.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 192
Geltung ab 01.08.2002; FNA: 860-7-4 Sozialgesetzbuch
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Geltung ab 01.08.2002; FNA: 860-7-4 Sozialgesetzbuch
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Anlage 1 Unfallanzeige
Text in der Fassung des Artikels 2 Verordnung zur Neuregelung der Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung V. v. 17. Juli 2023 BGBl. 2023 I Nr. 192 m.W.v. 1. Oktober 2023
Frühere Fassungen von Anlage 1 UVAV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.10.2023 | Artikel 2 Verordnung zur Neuregelung der Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung vom 17.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 192 |
aktuell vorher | 01.07.2017 | Artikel 1 Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung-Änderungsverordnung (UVAV-ÄndV) vom 22.12.2016 BGBl. I S. 3097 |
aktuell | vor 01.07.2017 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 1 UVAV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 UVAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
UVAV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 UVAV Anzeige von Unfällen (vom 01.07.2017)
... Unfälle von Versicherten sind auf einem Vordruck nach dem Muster der Anlage 1 anzuzeigen. (2) Unfälle von Kindern, von Schülerinnen und Schülern sowie ...
§ 4 UVAV Gestaltung der Vordrucke, Erläuterungen, Hinweise (vom 08.11.2006)
... Bundesministerium für Arbeit und Soziales für jeden Vordruck nach dem Muster der Anlagen 1 bis 4 bundeseinheitliche Erläuterungen erstellen. (3) Die anzeigepflichtigen ...
Zitat in folgenden Normen
Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV)
Artikel 1 V. v. 17.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 192; zuletzt geändert durch Artikel 67 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 7 UVAV Übergangsregelung
... Siebten Buches Sozialgesetzbuch bis zum 31. Dezember 2027 auf den Vordrucken nach dem Muster der Anlagen 1 bis 4 oder nach § 5 der Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung vom 23. Januar 2002 (BGBl. I S. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung-Änderungsverordnung (UVAV-ÄndV)
V. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3097
Artikel 1 UVAV-ÄndV Änderung der Verordnung über die Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung
... (1) Unfälle von Versicherten sind auf einem Vordruck nach dem Muster der Anlage 1 anzuzeigen. (2) Unfälle von Kindern, von Schülerinnen und Schülern ... wie das für die Anzeige vorgesehene Formular enthält." 4. Die Anlagen 1 bis 4 werden wie folgt gefasst: „Anlage 1 Unfallanzeige ... 4. Die Anlagen 1 bis 4 werden wie folgt gefasst: „Anlage 1 Unfallanzeige ...
Verordnung zur Neuregelung der Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung
V. v. 17.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 192
Artikel 2 UVAVEV Änderung der Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung
... Übermittlung der Daten durch eine Anzeige nach Satz 1 entbehrlich." 2. Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) In Ziffer 7 werden nach der Angabe „☐ ...
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