Tools:
Update via:
Zitierungen von Anlage 1 UVAV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 UVAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
UVAV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 UVAV Anzeige von Unfällen (vom 01.07.2017)
... Unfälle von Versicherten sind auf einem Vordruck nach dem Muster der Anlage 1 anzuzeigen. (2) Unfälle von Kindern, von Schülerinnen und Schülern sowie ...
§ 4 UVAV Gestaltung der Vordrucke, Erläuterungen, Hinweise (vom 08.11.2006)
... Bundesministerium für Arbeit und Soziales für jeden Vordruck nach dem Muster der Anlagen 1 bis 4 bundeseinheitliche Erläuterungen erstellen. (3) Die anzeigepflichtigen ...
Zitat in folgenden Normen
Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV)
Artikel 1 V. v. 17.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 192; zuletzt geändert durch Artikel 67 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 7 UVAV Übergangsregelung
... Siebten Buches Sozialgesetzbuch bis zum 31. Dezember 2027 auf den Vordrucken nach dem Muster der Anlagen 1 bis 4 oder nach § 5 der Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung vom 23. Januar 2002 (BGBl. I S. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung-Änderungsverordnung (UVAV-ÄndV)
V. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3097
Artikel 1 UVAV-ÄndV Änderung der Verordnung über die Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung
... (1) Unfälle von Versicherten sind auf einem Vordruck nach dem Muster der Anlage 1 anzuzeigen. (2) Unfälle von Kindern, von Schülerinnen und Schülern ... wie das für die Anzeige vorgesehene Formular enthält." 4. Die Anlagen 1 bis 4 werden wie folgt gefasst: „Anlage 1 Unfallanzeige ... 4. Die Anlagen 1 bis 4 werden wie folgt gefasst: „Anlage 1 Unfallanzeige ...
Verordnung zur Neuregelung der Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung
V. v. 17.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 192
Artikel 2 UVAVEV Änderung der Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung
... Übermittlung der Daten durch eine Anzeige nach Satz 1 entbehrlich." 2. Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) In Ziffer 7 werden nach der Angabe „☐ ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3867/v54128.htm