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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 06.03.2012 aufgehoben
§ 2 - Landwirtschafts-Veranlagungsverordnung (LwVeranlV)
V. v. 26.04.1983 BGBl. I S. 491; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 01.03.2012 BGBl. I S. 413
Geltung ab 01.05.1983; FNA: 780-3-4 Organisation der Landwirtschaft
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Geltung ab 01.05.1983; FNA: 780-3-4 Organisation der Landwirtschaft
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§ 2 Zuständigkeit
(1) Zuständig für die Ausführung dieser Verordnung ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, die Gemeinde, in deren Gebiet die Betriebsstätte des Erzeugers liegt. Die Länder können die sachliche Zuständigkeit abweichend regeln und die Ausführung dieser Verordnung einer Gemeinde für die Gebiete mehrerer Gemeinden zuweisen.
(2) Halten sich mehrere Behörden für zuständig oder unzuständig oder ist die Zuständigkeit aus anderen Gründen zweifelhaft und ist eine höhere gemeinsame Behörde nicht vorhanden, so entscheidet über die Zuständigkeit das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Text in der Fassung des Artikels 402 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung V. v. 31. Oktober 2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149 m.W.v. 8. November 2006
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Frühere Fassungen von § 2 LwVeranlV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 08.11.2006 | Artikel 402 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 2 LwVeranlV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 LwVeranlV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LwVeranlV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 LwVeranlV Veranlagungsausschuß
... Für das Gebiet der Gemeinde und im Fall des § 2 Abs. 1 Satz 2 der sonst zuständigen Behörde wird ein Veranlagungsausschuß ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 402 9. ZustAnpV Landwirtschafts-Veranlagungsverordnung
... In § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 2, § 4 Abs. 4, § 5 Abs. 4, § 10 Abs. 2 Satz 3 zweiter Halbsatz und § 15 ...
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