Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 06.03.2012 aufgehoben

§ 14 - Landwirtschafts-Veranlagungsverordnung (LwVeranlV)

§ 14 Zuwiderhandlungen



(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig

1.
entgegen § 4 Abs. 1 Satz 1 oder 2 den Erzeugerfragebogen nicht, nicht richtig oder nicht vollständig ausfüllt oder ihn nicht oder nicht rechtzeitig einreicht oder entgegen § 4 Abs. 1 Satz 3 die dort bezeichneten Unterlagen nicht auf Verlangen vorlegt,

2.
entgegen § 4 Abs. 3 eine Änderung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig mitteilt,

3.
entgegen § 9 Abs. 1 Satz 1 Erzeugnisse be- oder verarbeitet,

4.
Milch

a)
entgegen § 10 Abs. 1 Satz 1 nicht an die dort bezeichnete Betriebsstätte abliefert,

b)
entgegen § 10 Abs. 1 Satz 2 nicht von den dort bezeichneten Erzeugern abnimmt oder

c)
entgegen dem Verbot des § 10 Abs. 1 Satz 3 abnimmt,

5.
entgegen § 12 Satz 1 abgelieferte Erzeugnisse nicht oder nicht rechtzeitig meldet oder Nachweise der Meldung nicht beifügt,

6.
entgegen § 13 Satz 1 die dort bezeichneten Unterlagen nicht aufbewahrt,

7.
einer vollziehbaren Verfügung nach § 4 Abs. 2, § 6 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Satz 1 oder 2 oder § 10 Abs. 2 Satz 1 nicht nachkommt,

begeht eine Zuwiderhandlung im Sinne des § 22 des Ernährungssicherstellungsgesetzes, die nach dem Wirtschaftsstrafgesetz 1954 geahndet wird.

(2) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 25 Nr. 2 Buchstabe b des Ernährungssicherstellungsgesetzes ist das Ernährungsamt.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed