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Zitierungen von § 12 20. BImSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 20. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 20. BImSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der immissionsschutzrechtlichen Verordnungen zur Begrenzung von Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen (21. BImSchV) und zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen (20. BImSchV)
V. v. 24.04.2012 BGBl. I S. 661
Artikel 1 21. BImSchVuaÄndV Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen
... a) Nach der Angabe zu § 11 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 12 Zugänglichkeit der Normen". b) Die bisherigen Angaben zu den §§ 12 ... 12 Zugänglichkeit der Normen". b) Die bisherigen Angaben zu den §§ 12 bis 14 werden die Angaben zu den §§ 13 bis 15. c) In der Angabe zu § 14 ... Juli 2002 (GMBl S. 511)" eingefügt. 12. Nach § 11 wird folgender § 12 eingefügt: „§ 12 Zugänglichkeit der Normen DIN-, ... 12. Nach § 11 wird folgender § 12 eingefügt: „§ 12 Zugänglichkeit der Normen DIN-, DIN-EN-Normen sowie VDI-Richtlinien, auf die in ... archivmäßig gesichert niedergelegt." 13. Der bisherige § 12 wird § 13 und wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 2 werden die ...