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Zitierungen von § 1 KWKGGebV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 KWKGGebV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KWKGGebV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Anlage 1 KWKGGebV (zu § 1 Absatz 2) Gebührenverzeichnis (vom 01.01.2021)
Anlage 2 KWKGGebV (zu § 1 Absatz 3) Gebührenverzeichnis (vom 12.10.2016)
Anlage 3 KWKGGebV (zu § 1 Absatz 4) Gebührenverzeichnis (vom 12.10.2016)
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Gebühren und Auslagen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei der Durchführung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
V. v. 05.10.2016 BGBl. I S. 2212
Artikel 1 3. KWKGGebVÄndV Änderung der Verordnung über Gebühren und Auslagen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei der Durchführung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
... (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Gebühren und Auslagen (1) ... wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Gebühren und Auslagen (1) Für individuell zurechenbare öffentliche ... 3. Die Anlagen 1 bis 3 werden wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 1 Absatz 2) Gebührenverzeichnis Individuell ... und Ausfuhrkontrolle erteilt wird. Anlage 2 (zu § 1 Absatz 3) Gebührenverzeichnis Individuell ... und Ausfuhrkontrolle erteilt wird. Anlage 3 (zu § 1 Absatz 4) Gebührenverzeichnis Individuell ...
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Gebühren und Auslagen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei der Durchführung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
V. v. 23.02.2009 BGBl. I S. 402
Artikel 1 1. KWKGGebVÄndV
... vom 2. April 2002 (BGBl. I S. 1231) wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Gebühren und Auslagen (1) ... wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Gebühren und Auslagen (1) Für Amtshandlungen des Bundesamtes für ... wird folgende Anlage 1 vorangestellt: „Anlage 1 (zu § 1 Absatz 2 Satz 1) Gebührenverzeichnis ... wird wie folgt geändert: Die Bezeichnung „Anlage (zu § 1 Abs. 1)" wird ersetzt durch die Bezeichnung „Anlage 2 (zu § 1 Absatz 2 Satz ... (zu § 1 Abs. 1)" wird ersetzt durch die Bezeichnung „Anlage 2 (zu § 1 Absatz 2 Satz ...
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Artikel 16 EEG2021-EG Änderung der Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz-Gebührenverordnung
... der Fußnote zu Anlage 1 (zu § 1 Absatz 2 ) des Gebührenverzeichnisses der Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz-Gebührenverordnung vom ...
Verordnung zu Ausschreibungen für KWK-Anlagen und innovative KWK-Systeme, zu den gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen
V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3167
Artikel 3 KWKAusVuaGemAVEV Änderung der Verordnung über Gebühren und Auslagen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei der Durchführung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
... (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz-Gebührenverordnung - KWKGGebV)". 2. § 1 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „vom 21. ... bb) Die bisherigen Nummern 2 bis 5 werden die Nummern 3 bis 6. 3. Die Anlage 1 (zu § 1 Absatz 2 ) Gebührenverzeichnis wird wie folgt gefasst: ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Gebühren und Auslagen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei der Durchführung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
V. v. 03.09.2012 BGBl. I S. 1875
Artikel 1 2. KWKGGebVÄndV
... 2009 (BGBl. I S. 402) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Die Gebührensätze für die ... 2. Der Anlage 2 wird folgende Anlage 1 vorangestellt: „Anlage 1 (zu § 1 Absatz 2 Satz 1) Gebührenverzeichnis ... Anlage 1 wird Anlage 2 und in der Überschrift werden die Wörter „(zu § 1 Absatz 2 Satz 1)" durch die Wörter „(zu § 1 Absatz 2 Satz 2)" ... die Wörter „(zu § 1 Absatz 2 Satz 1)" durch die Wörter „(zu § 1 Absatz 2 Satz 2)" ersetzt. 4. Die bisherige Anlage 2 wird Anlage ...
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