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§ 28 - Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO)
neugefasst durch B. v. 23.04.1990 BGBl. I S. 811; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 477
Geltung ab 01.05.1990; FNA: 871-1-5 Eingliederung Behinderter
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Geltung ab 01.05.1990; FNA: 871-1-5 Eingliederung Behinderter
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§ 28 (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen V. v. 18. März 2022 BGBl. I S. 477 m.W.v. 20. März 2022
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Frühere Fassungen von § 28 SchwbVWO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 20.03.2022 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen vom 18.03.2022 BGBl. I S. 477 |
aktuell vorher | 24.11.2021 | Artikel 20i Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22.11.2021 BGBl. I S. 4906 |
aktuell vorher | 10.06.2021 | Artikel 13b Teilhabestärkungsgesetz vom 02.06.2021 BGBl. I S. 1387 |
aktuell | vor 10.06.2021 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 28 SchwbVWO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 28 SchwbVWO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchwbVWO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen
V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 477
Artikel 1 1. SchwbVWOÄndV
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 28 wie folgt gefasst: „§ 28 (weggefallen)". 2. Dem § 20 ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 28 wie folgt gefasst: „ § 28 (weggefallen) ". 2. Dem § 20 wird folgender Absatz 5 angefügt: „(5) ... und ihrer stellvertretenden Mitglieder gilt § 11 entsprechend." 3. § 28 wird ...
Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite
G. v. 22.11.2021 BGBl. I S. 4906; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 10.12.2021 BGBl. I S. 5162
Artikel 20i EpiLageAufhG Änderung der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen
... § 28 der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. April 1990 (BGBl. I S. 811), die zuletzt durch Artikel ...
Teilhabestärkungsgesetz
G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
Artikel 13b TeilhStG Änderung der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 28 wie folgt gefasst: „§ 28 Sonderregelungen aus Anlass der ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 28 wie folgt gefasst: „ § 28 Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie". 2. § 28 wird wie folgt ... „§ 28 Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie". 2. § 28 wird wie folgt gefasst: „§ 28 Sonderregelungen aus Anlass der ... der COVID-19-Pandemie". 2. § 28 wird wie folgt gefasst: „ § 28 Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie (1) Bis zur Aufhebung der ...
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