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Zitierungen von § 10 FeuerschStG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 FeuerschStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FeuerschStG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Begleitgesetz zur zweiten Föderalismusreform
G. v. 10.08.2009 BGBl. I S. 2702
Artikel 12 FördRefIIBG Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes
... Die Versicherungsteuer gehört nicht zum Versicherungsentgelt." 4. § 10 wird wie folgt gefasst: „Zuständig ist das Bundeszentralamt für ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3925/v54631.htm