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Zitierungen von § 1 Verordnung über Verkehrsleistungen der Eisenbahnen für die Streitkräfte
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 StrKrVerkLeistV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StrKrVerkLeistV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 StrKrVerkLeistV Anzuwendende Vorschriften
... Verkehrsleistungen der öffentlichen Eisenbahnen für die Streitkräfte nach § 1 werden nach den allgemein geltenden Vorschriften erbracht, soweit nicht durch diese Verordnung ... ist oder zugelassen wird. (2) Für die Abgeltung von Leistungen nach § 1 gelten die besonderen Vereinbarungen zwischen den Streitkräften und den öffentlichen ...
§ 3 StrKrVerkLeistV Anmeldung von Verkehrsleistungen
... öffentlichen Eisenbahnen können für Verkehrsleistungen nach § 1 besondere Anmeldungen fordern. Art und Umfang der Verkehrsleistungen und Anmeldefristen ...
§ 4 StrKrVerkLeistV Vorrang (vom 08.09.2015)
... im Sinne des § 1 haben die öffentlichen Eisenbahnen mit betrieblichem Vorrang abzuwickeln, wenn und soweit die ...
Zitat in folgenden Normen
Verordnung zur Sicherstellung des Eisenbahnverkehrs
V. v. 09.09.1976 BGBl. I S. 2730; zuletzt geändert durch Artikel 501 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
§ 2 EBSiV Sicherstellung von Beförderungsmitteln
... Weise bekanntzumachen. (4) Die Befugnis der Eisenbahnen, auf Grund des § 1 Abs. 3 der Verordnung über Verkehrsleistungen der Eisenbahnen für die Streitkräfte ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 487 9. ZustAnpV Verordnung über Verkehrsleistungen der Eisenbahnen für die Streitkräfte
... In § 1 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Satz 1 sowie § 4 Satz 2 der Verordnung über Verkehrsleistungen ...
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