interne Verweise§ 2 StrKrVerkLeistV Anzuwendende Vorschriften ... Verkehrsleistungen der öffentlichen Eisenbahnen für die Streitkräfte nach § 1 werden nach den allgemein geltenden Vorschriften erbracht, soweit nicht durch diese Verordnung ... ist oder zugelassen wird. (2) Für die Abgeltung von Leistungen nach § 1 gelten die besonderen Vereinbarungen zwischen den Streitkräften und den öffentlichen ...
§ 4 StrKrVerkLeistV Vorrang (vom 08.09.2015) ... im Sinne des § 1 haben die öffentlichen Eisenbahnen mit betrieblichem Vorrang abzuwickeln, wenn und soweit die ...
Zitat in folgenden NormenVerordnung zur Sicherstellung des Eisenbahnverkehrs
V. v. 09.09.1976 BGBl. I S. 2730; zuletzt geändert durch Artikel 501 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Zitate in ÄnderungsvorschriftenNeunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
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