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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.05.2014 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
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Anlage 3 - Seemannsamtsverordnung (SeemAmtsV k.a.Abk.)
V. v. 21.10.1981 BGBl. I S. 1146; aufgehoben durch § 66 V. v. 08.05.2014 BGBl. I S. 460
Geltung ab 01.11.1981; FNA: 9513-27 Schiffsbesatzung
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Geltung ab 01.11.1981; FNA: 9513-27 Schiffsbesatzung
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Anlage 3 (zu § 11 Abs. 3) Muster einer Beilage zur Musterrolle im Format DIN A 4
Anlage 3 wird in 1 Vorschrift zitiert
(siehe BGBl. I 1981 S. 1157 - 1158)
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Zitierungen von Anlage 3 Seemannsamtsverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 SeemAmtsV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SeemAmtsV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 11 SeemAmtsV Anmusterung
... werden, so kann die Anmusterung in einer Beilage zur Musterrolle nach dem Muster der Anlage 3 bescheinigt werden. Der Kapitän hat die Beilage unverzüglich der Musterrolle ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3948/a54863.htm