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Änderung § 18 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vom 27.10.2021

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§ 18 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 27.10.2021 geltenden Fassung
§ 18 n.F. (neue Fassung)
in der am 27.10.2021 geltenden Fassung
durch B. v. 26.10.2021 BGBl. I S. 4830
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 18 Verhaltensregeln


(Text neue Fassung)

§ 18 (aufgehoben)


vorherige Änderung

Die vom Bundestag gemäß § 44b des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz) zu beschließenden Verhaltensregeln sind Bestandteil dieser Geschäftsordnung (Anlage 1).



 
 

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