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Zitierungen von § 54 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 54 GO-BT verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GO-BT selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 69 GO-BT Öffentliche Ausschusssitzungen und Zutritt (vom 01.01.2023)
... die Fraktionsvorsitzenden beratende Stimme in allen Ausschüssen und Sonderausschüssen ( § 54 ). Sie können ein Mitglied ihrer Fraktion beauftragen, sie zu vertreten. ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
B. v. 15.12.2022 BGBl. I S. 2598