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Zitierungen von § 54 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 54 GO-BT verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GO-BT selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 69 GO-BT Öffentliche Ausschusssitzungen und Zutritt (vom 01.01.2023)
... die Fraktionsvorsitzenden beratende Stimme in allen Ausschüssen und Sonderausschüssen ( § 54 ). Sie können ein Mitglied ihrer Fraktion beauftragen, sie zu vertreten. ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Sonstige
Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen BundestagesB. v. 15.12.2022 BGBl. I S. 2598
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3966/v55024.htm