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Zitierungen von § 75 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 75 GO-BT verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GO-BT selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 76 GO-BT Vorlagen von Mitgliedern des Bundestages (vom 01.01.2023)
... Vorlagen von Mitgliedern des Bundestages ( § 75 ) müssen von einer Fraktion oder von fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages ...
§ 77 GO-BT Behandlung der Vorlagen (vom 22.10.2013)
... ist weiterhin zulässig. (2) Bei Vorlagen gemäß § 75 Abs. 1 Buchstabe e, die der Unterrichtung des Bundestages dienen (Berichte, Denkschriften, ...
§ 80 GO-BT Überweisung an einen Ausschuß
... 96 Abs. 8 Satz 2 findet keine Anwendung. (3) Vorlagen gemäß § 75 Abs. 1 Buchstabe e kann der Präsident, ohne sie auf die Tagesordnung zu setzen, nach ...
§ 88 GO-BT Behandlung von Entschließungsanträgen
... Über Entschließungsanträge (§ 75 Abs. 2 Buchstabe c) wird nach der Schlußabstimmung über den Verhandlungsgegenstand ...
§ 89 GO-BT Einberufung des Vermittlungsausschusses
... des Vermittlungsausschusses zu verlangen (Artikel 77 Abs. 2 Satz 4 des Grundgesetzes, § 75 Abs. 1 Buchstabe ...
§ 100 GO-BT Große Anfragen
... Anfragen an die Bundesregierung (§ 75 Abs. 1 Buchstabe f) sind dem Präsidenten einzureichen; sie müssen kurz und bestimmt ...
§ 104 GO-BT Kleine Anfragen
... In Kleinen Anfragen (§ 75 Abs. 3) kann von der Bundesregierung Auskunft über bestimmt bezeichnete Bereiche verlangt ...
§ 107 GO-BT Immunitätsangelegenheiten
... gebunden. Sie soll frühestens am dritten Tage nach Verteilung der Vorlage (§ 75 Abs. 1 Buchstabe h) beginnen. Ist die Beschlußempfehlung noch nicht verteilt, wird ...
§ 128 GO-BT Rechte des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
... aus seinem Geschäftsbereich beraten und dem Bundestag Empfehlungen unterbreiten (§ 75 Abs. 1 Buchstabe ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Sonstige
Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen BundestagesB. v. 16.07.2010 BGBl. I S. 1041
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Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3966/v55047.htm