Tools:
Update via:
Zitierungen von § 106 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 106 GO-BT verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GO-BT selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Sonstige
Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen BundestagesB. v. 01.03.2019 BGBl. I S. 197
Zitat in folgenden Normen
Anlage 5 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Anlage 5 zu B. v. 02.07.1980 BGBl. I S. 1237, 1260; zuletzt geändert durch Nr. 7 B. v. 12.11.1990 BGBl. I S. 2555
I. GO-BT Anl5 Voraussetzungen der Aktuellen Stunde
... Eine Aktuelle Stunde (§ 106 ) findet statt, wenn sie a) im Ältestenrat vereinbart wurde, b) von ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3966/v55080.htm