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Artikel 3 - Gesetz zu dem Übereinkommen vom 30. Mai 2008 über Streumunition (StreuMunÜbkG k.a.Abk.)

Artikel 3



(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung**) in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Übereinkommen nach seinem Artikel 17 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben. *)


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*)
Anm. d. Red.: Gemäß Bekanntmachung vom 4. Februar 2011 (BGBl. II S. 809) ist das Übereinkommen für die Bundesrepublik Deutschland am 1. August 2010 in Kraft getreten.
**)
Die Verkündung erfolgte am 10. Juni 2009.