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Änderung § 159 Gewerbeordnung vom 13.03.2013

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§ 159 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 13.03.2013 geltenden Fassung
§ 159 n.F. (neue Fassung)
in der am 13.03.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 04.03.2013 BGBl. I S. 362
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 159 (neu)


(Text neue Fassung)

§ 159 Übergangsvorschrift zu § 31


vorherige Änderung

 


Tätigkeiten im Sinne des § 31 Absatz 1 in der ab dem 1. August 2013 geltenden Fassung können nach § 31 Absatz 2 in Verbindung mit nach § 31 Absatz 4 erlassenen Rechtsverordnungen bereits vor dem 1. August 2013 zugelassen werden.

 (keine frühere Fassung vorhanden)

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