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Zitierungen von § 147b Gewerbeordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 147b GewO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GewO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Drittes Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2394
Artikel 4 3. ReiseRÄndG Änderung der Gewerbeordnung
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 147b wie folgt gefasst: „§ 147b Verbotene Annahme von Entgelten für ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 147b wie folgt gefasst: „ § 147b Verbotene Annahme von Entgelten für Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen". ... Annahme von Entgelten für Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen". 2. § 147b wird wie folgt gefasst: „§ 147b Verbotene Annahme von Entgelten für ... Reiseleistungen". 2. § 147b wird wie folgt gefasst: „ § 147b Verbotene Annahme von Entgelten für Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen ...
Gesetz über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds und zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2114, 3141
Artikel 4 RSGEG Änderung der Gewerbeordnung
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 147b wie folgt gefasst: „§ 147b Verletzung von Vorschriften über die ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 147b wie folgt gefasst: „ § 147b Verletzung von Vorschriften über die Insolvenzsicherung bei Pauschalreisen und verbundenen ... die Insolvenzsicherung bei Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen". 2. § 147b wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 147b Verletzung von Vorschriften über die Insolvenzsicherung bei Pauschalreisen und verbundenen ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 20.07.2017 BGBl. I S. 2789
Artikel 1 VersVertrRÄndG Änderung der Gewerbeordnung
... „§ 34e Verordnungsermächtigung". c) Nach der Angabe zu § 147b wird folgende Angabe eingefügt: „§ 147c Verstoß gegen ... 34e Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, 4 oder 7, Absatz 2 oder 3" ersetzt. 19. Nach § 147b wird folgender § 147c eingefügt: „§ 147c Verstoß gegen ...
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