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Zitierungen von § 90 SGB VII
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 90 SGB VII verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGB VII selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 47 SGB VII Höhe des Verletztengeldes (vom 01.04.2024)
... Versicherten günstiger ist. (7) (weggefallen) (8) Die Regelungen der §§ 90 und 91 über die Neufestsetzung des Jahresarbeitsverdienstes nach Altersstufen oder nach der ...
§ 214 SGB VII Geltung auch für frühere Versicherungsfälle (vom 01.01.2021)
... wenn der Jahresarbeitsverdienst nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erstmals oder aufgrund der §§ 90 und 91 neu festgesetzt wird. Die Vorschrift des § 93 über den ...
§ 215 SGB VII Sondervorschriften für Versicherungsfälle in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (vom 01.07.2024)
... Stelle der dort genannten Vorschriften der Reichsversicherungsordnung die §§ 56 und 81 bis 91 dieses Buches treten. (7) Für die Feststellung und Zahlung von ...
Zitat in folgenden Normen
Fremdrentengesetz (FRG)
Artikel 1 G. v. 25.02.1960 BGBl. I S. 93, 94; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
§ 8 FRG
... nach § 85 oder 86 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch festzusetzen; § 90 Abs. 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch findet mit der Maßgabe Anwendung, daß ... Beendigung der Ausbildung der Jahresarbeitsverdienst nach Absatz 1 festzulegen ist. § 90 Abs. 2 und 3 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch findet keine Anwendung. (3) Der nach ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG)
G. v. 15.04.2015 BGBl. I S. 583, 1008
Artikel 4 5. SGB IV-ÄndG Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
... 2" gestrichen. 9. In § 90 Absatz 1 Satz 1 werden nach den Wörtern „beendet worden wäre" die Wörter ...
Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248; zuletzt geändert durch Artikel 4c G. v. 23.03.2022 BGBl. I S. 482
Artikel 7 7. SGBIVuaÄndG Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
... wie folgt gefasst: „§ 86 (weggefallen)". e) Die Angabe zu § 90 wird wie folgt gefasst: „§ 90 Neufestsetzung nach Altersstufen". ... e) Die Angabe zu § 90 wird wie folgt gefasst: „ § 90 Neufestsetzung nach Altersstufen". f) Die Angabe zu § 91 wird wie folgt ... 9. § 47 Absatz 8 wird wie folgt gefasst: „(8) Die Regelungen der §§ 90 und 91 über die Neufestsetzung des Jahresarbeitsverdienstes nach Altersstufen oder nach der ... die Wörter „, den Vorschriften für Kinder" gestrichen. 13. Die §§ 90 und 91 werden wie folgt gefasst: „§ 90 Neufestsetzung nach Altersstufen ... gestrichen. 13. Die §§ 90 und 91 werden wie folgt gefasst: „ § 90 Neufestsetzung nach Altersstufen (1) Ist der Versicherungsfall vor Vollendung des 30. ... Absatz 5 wird aufgehoben. 24. In § 214 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „des § 90 " durch die Wörter „der §§ 90 und 91" ersetzt. 25. § ... 214 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „des § 90" durch die Wörter „der §§ 90 und 91" ersetzt. 25. § 217 Absatz 3 wird aufgehoben. 26. § ...
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