Zitierungen von § 3 Gesetz über steuerliche Maßnahmen bei der Stillegung von Steinkohlenbergwerken

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 KohleStillG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KohleStillG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 KohleStillG Stillegungsprämien
...  eine den steuerlichen Gewinn mindernde Rücklage bilden. (2) § 3 Abs. 2 bis 5 ist entsprechend ...
§ 5 KohleStillG Umsatzsteuer
... Veräußerungen im Sinne des § 3 Abs. 1 sind von der Umsatzsteuer befreit. (2) Die bei der Stillegung eines ...
§ 9 KohleStillG Stillegung
... eines Steinkohlenbergwerks im Sinne der §§ 1 und 3 bis 7 ist die endgültige Einstellung des Betriebs eines Steinkohlenbergwerks oder der ...
§ 11 KohleStillG Rückwirkender Fortfall von Steuerbegünstigungen
... Begünstigungen der §§ 3 , 4 und 5 entfallen mit Wirkung für die Vergangenheit, wenn die Stillegungsprämie an die ...
§ 14 KohleStillG Inkrafttreten
... anzuwenden, das nach dem 31. Dezember 1974 endet. (3) Die Vorschriften des § 3 Abs. 2 bis 5 und des § 5 Abs. 1 sind auf die dort bezeichneten Veräußerungen auch ... wenn sie vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vorgenommen worden sind; die Vorschrift des § 3 Abs. 1 ist erstmals für das Wirtschaftsjahr anzuwenden, das nach dem 31. Dezember 1974 endet. ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed