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Zitierungen von § 47 DMBilG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 47 DMBilG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DMBilG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Drittes D-Markbilanzergänzungsgesetz
G. v. 21.06.1955 BGBl. I S. 297; zuletzt geändert durch § 30 G. v. 06.09.1965 BGBl. I S. 1185
§ 1 3. DMBilGErgG
... endgültige Werte nicht beibehalten werden können. Auf die Berichtigung sind §§ 47 , 73 Abs. 4, § 74 Abs. 2 und 3 des D-Markbilanzgesetzes anzuwenden; soweit nur die steuerliche ...
§ 10 3. DMBilGErgG
... an die Stelle des 21. Juni 1948 der 1. April 1949. Eine weitere Berichtigung nach § 47 des D-Markbilanzgesetzes, mit Ausnahme einer Berichtigung auf Grund des § 47 Abs. 4 des ... nach § 47 des D-Markbilanzgesetzes, mit Ausnahme einer Berichtigung auf Grund des § 47 Abs. 4 des D-Markbilanzgesetzes, ist ausgeschlossen. § 7 Abs. 1 Satz 1, § 8 sind ...
§ 13 3. DMBilGErgG
... nicht verpflichtet waren, haben ihre Kapitalverhältnisse nach §§ 35 bis 59 des D-Markbilanzgesetzes in Deutscher Mark neu festzusetzen; dies gilt nicht für ...
§ 22 3. DMBilGErgG
... des D-Markbilanzgesetzes aufzustellen. Sie haben ihre Kapitalverhältnisse nach §§ 35 bis 59 des D-Markbilanzgesetzes neu festzusetzen. Ein nach § 36 oder § 37 des ...