§ 84a
Sind auf den Anspruch des Verfolgten wegen Schadens im beruflichen Fortkommen vor Ausübung des Wahlrechts oder vor Festsetzung oder rechtskräftiger gerichtlicher Zuerkennung der Rente bereits Leistungen bewirkt worden, so sind diese auf die Entschädigung für die Zeit vor dem 1. November 1953 und auf die Rente voll anzurechnen; sie können auch auf andere Ansprüche angerechnet oder zurückgefordert werden.
interne Verweise§ 96 BEG ... Entscheidung rechtskräftig geworden ist. Die Wahl ist endgültig. (2) § 84a findet entsprechende ...
§ 114 BEG ... können, sowie seine Hinterbliebenen haben Anspruch auf Entschädigung nach §§ 66 bis 86. (2) Eine Berufsausbildung gilt auch dann als abgeschlossen, wenn der Verfolgte ...
§ 126 BEG ... Die Bundesregierung wird ermächtigt, zur Durchführung der §§ 65 bis 98 sowie der §§ 110 bis 125a Rechtsverordnungen zu erlassen. Hierbei kann sie als ...
§ 156 BEG ... ist; bei Frauen tritt an Stelle des 65. das 60. Lebensjahr. (2) §§ 84 und 84a finden entsprechende Anwendung. (3) Der Monatsbetrag der Rente beträgt 200 ...
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