(1) Ist der Verfolgte nach Festsetzung oder rechtskräftiger gerichtlicher Zuerkennung der Rente und nach Ausübung des Wahlrechtes verstorben, so steht der Witwe bis zu ihrer Wiederverheiratung und den Kindern, solange für sie nach dem bis zum 31. Dezember 1974 geltenden Beamtenrecht Kinderzuschläge gewährt werden können, der Anspruch auf eine Rente zu. Der Anspruch besteht nicht, wenn die Ehe nach dem 29. Juni 1956 geschlossen worden ist.
(2) Die Rente der Witwe beträgt 60 vom Hundert und die Rente für jedes Kind 30 vom Hundert der Rente, die dem Verfolgten nach §
83 zugestanden hat oder zugestanden hätte. Auf die Rente sind andere Versorgungsbezüge anzurechnen, die wegen des Todes des Verfolgten aus deutschen öffentlichen Mitteln gezahlt werden, soweit die Versorgungsbezüge den Betrag von 150 Deutsche Mark, ab 1. Januar 1961 den Betrag von 200 Deutsche Mark, ab 1. Oktober 1964 den Betrag von 230 Deutsche Mark im Monat übersteigen.
(3) Die Renten nach Absatz 2 dürfen zusammen die Rente des Verfolgten nicht übersteigen. Ergibt sich bei einer Zusammenrechnung der Renten ein höherer Betrag als die Rente des Verfolgten, so werden die einzelnen Renten in dem Verhältnis gekürzt, in dem sie ihrer Höhe nach zueinander stehen.
(4) Absätze 1 bis 3 gelten sinngemäß für den Witwer unter den Voraussetzungen des §
17 Abs. 1 Nr. 2.
§ 126 BEG ... Die Bundesregierung wird ermächtigt, zur Durchführung der §§ 65 bis 98 sowie der §§ 110 bis 125a Rechtsverordnungen zu erlassen. Hierbei kann sie als ... die Rentenbeträge nach § 93, 3. die Freibeträge nach § 85 Abs. 2, § 95 Abs. 3 und § 97 Abs. 1 angemessen zu erhöhen, wenn sich ...
§ 141d BEG ... Schaden an Leben Anspruch auf Rente für Schaden im beruflichen Fortkommen nach §§ 85 , 85a, 86 oder §§ 97, 97a, 98, so erhält er die höhere Rente in voller ...
§ 141e BEG ... Gesundheit und Anspruch auf Rente für Schaden im beruflichen Fortkommen nach §§ 85 , 85a, 86 oder §§ 97, 97a, 98 hat. Hat der Verfolgte nach § 86 Abs. 3 oder § 98 ...
§ 141f BEG ... oder § 93 und Anspruch auf Rente für Schaden im beruflichen Fortkommen nach §§ 85 , 85a, 86 oder §§ 97, 97a, 98, so wird die Rente nach § 81 oder § 93 auf diese ... 97a, 98, so wird die Rente nach § 81 oder § 93 auf diese nach Maßgabe des § 85 Abs. 2 Satz 2 angerechnet. Insofern bleiben § 95 Abs. 3 und § 97 Abs. 2 außer ... und § 97 Abs. 2 außer Betracht; dies gilt auch dann, wenn sich bei Anwendung des § 85 Abs. 2 keine Kürzung der Rente ...
§ 141h BEG ... Hat der Verfolgte Anspruch auf Rente für Schaden im beruflichen Fortkommen nach §§ 85 , 85a, 86 oder §§ 97, 97a, 98 und Ansprüche auf Entschädigung für Schaden ... Hat der Verfolgte Anspruch auf Rente für Schaden im beruflichen Fortkommen nach §§ 85 , 85a, 86 oder §§ 97, 97a, 98 und Ansprüche auf Entschädigung für Schaden ... Hat der Verfolgte Anspruch auf Rente für Schaden im beruflichen Fortkommen nach §§ 85 , 85a, 86 oder §§ 97, 97a, 98 und Ansprüche auf Entschädigung für Schaden ... 3, 5 Satz 2 gilt entsprechend. (4) In den Fällen des Absatzes 1 bleibt § 85 Abs. 2 Satz 2 insoweit außer ...
§ 141i BEG ... Fortkommen auch Anspruch auf Rente für Schaden im beruflichen Fortkommen nach §§ 85 , 85a, 86 oder §§ 97, 97a, 98, so entfällt dieser Anspruch. Die erstgenannten ...
§ 237 BEG ... In den Fällen der §§ 81, 85 , 85a, 86, 93, 97, 97a, 98 wird das Wahlrecht nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Verfolgte ...