Start
>
Inhalt BEG
>
§§ 120 bis 122
Änderungsalarm
Hier klicken für
Titel, Fundstelle, Änderungen
etc.
§§ 120 bis 122 - Bundesentschädigungsgesetz (BEG)
G. v. 18.09.1953
BGBl. I S. 1387
; zuletzt geändert durch
Artikel 14
Abs. 5 G. v. 28.06.2021
BGBl. I S. 2250
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 251-1
Entschädigung Bereinigung von DDR-Unrecht
10 weitere Fassungen
|
wird in 139 Vorschriften zitiert
Zweiter Abschnitt Schadenstatbestände
Siebenter Titel Schaden im beruflichen und im wirtschaftlichen Fortkommen
II. Schaden im beruflichen Fortkommen
7. Zusammentreffen von Ansprüchen auf Entschädigung für Schaden im beruflichen Fortkommen mit Ansprüchen auf Entschädigung für Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit
§ 119
←
→
§ 123
§§ 120 bis 122
§§ 120 bis 122 wird in
1 Vorschrift zitiert
(weggefallen)
§ 119
←
→
§ 123
Anzeige
Inhaltsverzeichnis
|
Ausdrucken/PDF
|
nach oben
Zitierungen von
§§ 120 bis 122 BEG
Sie sehen die Vorschriften, die auf §§ 120 bis 122 BEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BEG selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 126 BEG
... wird ermächtigt, zur Durchführung der §§ 65 bis 98 sowie der §§ 110
bis
125a Rechtsverordnungen zu erlassen. Hierbei kann sie als Grundlage für die Berechnung ...
Vorschriftensuche
§ / Art.
Gesetz
Volltextsuche
nur in BEG
buzer.de
Normalansicht
nach oben
↑
unten
↓
Link zu dieser Seite
: https://www.buzer.de/gesetz/4019/a56276.htm
Inhaltsverzeichnis
|
Ausdrucken/PDF
|
nach oben
Menü:
Normalansicht
|
Start
|
Suchen
|
Sachgebiete
|
Aktuell
|
Verkündet
|
Web-Plugin
|
Über buzer.de
|
Qualität
|
Kontakt
|
Support
|
Werbung
|
Datenschutz, Impressum
informiert bleiben:
Änderungsalarm
|
Web-Widget
|
RSS-Feed