Start
>
Inhalt BEG
>
§ 151
Änderungsalarm
Hier klicken für
Titel, Fundstelle, Änderungen
etc.
§ 151 - Bundesentschädigungsgesetz (BEG)
G. v. 18.09.1953
BGBl. I S. 1387
; zuletzt geändert durch
Artikel 14
Abs. 5 G. v. 28.06.2021
BGBl. I S. 2250
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 251-1
Entschädigung Bereinigung von DDR-Unrecht
10 weitere Fassungen
|
wird in 139 Vorschriften zitiert
Vierter Abschnitt Besondere Gruppen von Verfolgten
Zweiter Titel Verfolgte aus den Vertreibungsgebieten
§ 150
←
→
§ 152
§ 151
§ 151 wird in
5 Vorschriften zitiert
Die Entschädigung für Schaden an Körper oder Gesundheit wird nach Maßgabe der §§
28
bis
40
geleistet.
§ 150
←
→
§ 152
Anzeige
Inhaltsverzeichnis
|
Ausdrucken/PDF
|
nach oben
Zitierungen von
§ 151 BEG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 151 BEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BEG selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 159a BEG
... Anspruch auf Entschädigung nach §§ 150
bis
159 ist vererblich, wenn der Verfolgte nach dem 1. Januar 1945 und nach dem endgültigen ...
§ 160 BEG
... bezeichneten Personenkreis gehört. (4) Soweit Ansprüche nach §§ 150
bis
159a bestehen, verbleibt es bei dieser ...
§ 166c BEG
... Vorschriften der §§ 149
bis
166 finden keine Anwendung auf Verfolgte, die Staatsangehörige eines Staates sind oder ...
§ 185 BEG
... in dem das Grundstück belegen ist. (5) In den Fällen der §§ 149
bis
166a sind zuständig die Entschädigungsbehörden 1. des ...
§ 239 BEG
... Beziehung zum Geltungsbereich dieses Gesetzes haben und auch nicht nach §§ 149
bis
166b anspruchsberechtigt sind, Globalregelungen über die Gewährung von Leistungen im ...
Vorschriftensuche
§ / Art.
Gesetz
Volltextsuche
nur in BEG
buzer.de
Normalansicht
nach oben
↑
unten
↓
Link zu dieser Seite
: https://www.buzer.de/gesetz/4019/a56317.htm
Inhaltsverzeichnis
|
Ausdrucken/PDF
|
nach oben
Menü:
Normalansicht
|
Start
|
Suchen
|
Sachgebiete
|
Aktuell
|
Verkündet
|
Web-Plugin
|
Über buzer.de
|
Qualität
|
Kontakt
|
Support
|
Werbung
|
Datenschutz, Impressum
informiert bleiben:
Änderungsalarm
|
Web-Widget
|
RSS-Feed